Die Rede ist von ökologischen Ausgleichsflächen. Häufig taucht dieser Begriff auf, wenn es um die Abwicklung von Bauprojekten geht. Wir haben nachgeforscht, was es damit auf sich hat.
Ökologische Ausgleichsflächen – sie müssen nachgewiesen werden. So schreibt es das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNAtSchG) vor. Greift man in die Landschaft ein, indem man beispielsweise ein Baugebiet ausweist – etwa das am Gmunder Landbaderfeld – so ist ein ökologischer Ausgleich notwendig. In Artikel 6 des BayNAtSchG heißt es dazu:
Dementsprechend müssen auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchgeführt werden, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern.
Die damit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Eingriffe in die Landschaft versuchen auszugleichen und sind dauerhaft zu erhalten. Für welches Bauvorhaben welche Ausgleichsfläche angemessen ist, weiß Gabriele Dorby, Pressesprecherin beim Landratsamt Miesbach.
Es gibt dazu einen Leitfaden des Innen- und Umweltministeriums. Die Berechnung und Festlegung der jeweiligen Fläche folgt in Anlehnung an diesen Leitfaden. Dabei müssen die Flächen nicht unbedingt in der selben Gemeinde liegen. Die Berechnung hängt von vielen Faktoren ab und ist sehr komplex. Dazu Dorby:
Wer für die Festlegung zuständig ist richtet sich danach, um welches Bauvorhaben es sich handelt. Geht es dabei um Bebauungspläne einer Gemeinde, so liegt die Planungshoheit auch bei der Gemeinde und das Landratsamt ist nur beratend tätig.
Beim Gmunder Landbaderfeld etwa klappte es einigermaßen schnell geeignete Ausgleichsfläche zu finden. Mit dem Gemeinschaftsgarten „D’Obstgarten“, einem Streifen am Riedfeldweg, sowie einer zusätzlichen Fleck von etwa 2.700 Quadratmetern Ausgleichsfläche in Moosrain – nahe des Lehrbienenstandes, hat die Gemeinde ihre Schuldigkeit getan.
Geht es aber um einzelne Bauvorhaben im Außenbereich, so ist die landratsamtliche Naturschutzbehörde verantwortlich, die im Rahmen des Bauantrags hinzugezogen wird. In Absprache mit dem Bauherren wird dann die Ausgleichsfläche festgelegt. Dabei ist es gar nicht immer so einfach, eine geeigneten Ersatz zu finden. Dies ist – zumindest bei einem Bebauungsplan – unbedingt notwendig. Hier muss eine Fläche gefunden werden. “Erfahrungsgemäß ist dies auch meistens nur eine Frage der Zeit. Bei einzelnen Bauvorhaben im Außenbereich könnte man sich unter Umständen auch auf eine Ersatzgeldzahlung einigen”, so Dorby weiter.
Gmund hat’s – Rottach sucht noch
„Wir haben keine Ausgleichsflächen“, hieß es vor kurzem aus dem Rottacher Rathaus. Bauamtsleiter Walter Hübsch sähe vielleicht auch selbst gern eine hölzerne Steganlage am Rottacher Warm- und Freibad. Doch es hakt an eben an den Ausgleichsflächen. Diese müssten in einer Größe von 1.470 Quadratmetern ausgewiesen werden.
Eigentlich wirkt es recht überzeugend, was Architekt Andreas Erlacher dem Gemeinderat für den Bereich am Ufer vor dem Warmbad präsentiert hatte. Momentan ist dort noch Kiesstrand, auf dem es sich im Sommer nicht wirklich bequem liegen lässt. Erlacher kann sich dort – wo der L-förmige Holzsteg zum Dreimeter-Turm und zur Badetreppe führt – eine große Holzterrasse vorstellen. Illustriert mit Sitzgruppe und Sonnenschirmen ist es zwar in den Köpfen visualisiert. Doch die Umsetzung ist wohl noch in weiter Ferne. Und der Grund sind die ökologischen Ausgleichsflächen.
Im Vorfeld war der Rottacher Bauamtsleiter nicht untätig gewesen. Aber das half alles nichts. Nicht einmal die Anlage eines Biotops am Suttensee durch die Flutung eines Areals zur Ansiedlung von Fröschen, Libellen und Teich-Vegetation hätte die nötige Größe eingebracht. Der „ökologische Raub“ der Baumaßnahme hatte noch zu groß angemutet. Nun wird man wohl in Rottach noch weiter nach einer geeigneten Fläche suchen müssen. Das sogenannte „Ökokonto“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wird Auskunft geben über freie Flächen in ganz Bayern, die als Ausgleich käuflich erworben werden können. Und wer weiß, vielleicht wird es irgendwann doch noch was mit der neuen Steganlage am Warmbad.
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