Die VIVO – ausgeschrieben „Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland“ – verwertet 81 Prozent des angelieferten Abfalls. Mit rund 44.300 Tonnen (pro Einwohner etwa 460 Kilo) ist 2013 eine mit dem Vorjahr vergleichbare Menge verwertet worden.
Der größte Teil entfällt mit rund 17.400 Tonnen auf organische Abfälle wie Bioabfall und Grüngut. Mit circa 10.600 Tonnen folgt Altpapier als die zweitgrößte Abfallfraktion. Mit diesen Werten nimmt die VIVO im landes- (Bayernvergleich: 74 Prozent) und bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition ein. So kann man es dem offiziellen Abfallwirtschaftsbericht der VIVO entnehmen.
Müll zu Geld gemacht
Gleichzeitig mit dem ganzen Müll fährt die VIVO aber auch einen satten Gewinn ein. Das Jahr 2013 schloß das Warngauer Unternehmen mit einem Plus von 1,3 Millionen Euro ab. Zurückzuführen ist dies vor allem auf einen Anstieg der Erlöse – durch verwertete Stoffe – bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten. Der Gewinn stammt also hauptsächlich aus dem Verkauf der Wertstoffe, die von Bürgern aussortiert und zu den diversen Wertstoffhöfen gebracht wurden.
Eigentlich müsste die VIVO das den Bürgern zugute kommen lassen. Da es sich bei der Müllentsorgung um eine kostendeckende Einrichtung handelt, die keine Gewinne erwirtschaften darf, müssen Überschüsse den Gebührenzahlern erstattet werden. Doch das passiert – zumindest erst einmal – nicht.
Zwar verfügt die VIVO – zusätzlich zu ihrem Jahresgewinn – auch noch über Rücklagen von 13,7 Millionen Euro. Letztendlich ebenfalls erwirtschaftet aus den von Bürgern aus ihrem Müll gesammelten und abgegebenen Wertstoffen. Doch rückerstatten könne man derzeit die eigentlich zuviel bezahlten Gebühren nicht, meint Dr. Martina Peters von der VIVO.
Warum die VIVO das Geld der Bürger behält
Die Rücklagen werden für einen nachhaltigen Betrieb benötigt, so Peters weiter. Die große Fahrzeugflotte, Reparaturmaßnahmen an Deponien und Anlagen – alles das fresse viel Geld und müsse in Schuss gehalten und weiterentwickelt werden.
Nicht nur mit der Unternehmenssicherung begründet die VIVO, dass es keine Gebührensenkung geben wird. Derzeit stehen auch die Dualen Systeme – unter dem Begriff Grüner Punkt bekannt geworden – auf der Kippe. Seit Monaten suchen die Systembetreiber, die für Entsorgung von Kunststoffen, Metallen und Glas zuständig sind und für die auch die VIVO tätig ist – nach einem Konsens, der die Finanzierung des Systems sichert. Eine tragfähige Lösung sei angeblich nicht erkennbar.
Darüber hinaus ist durch den Bund der Erlass eines neuen Wertstoffgesetzes angekündigt. Ein erster Entwurf soll in Kürze vorgelegt werden. Nicht abzusehen ist dabei, wie sich das System finanziert, ob die Wertstofftonne verbindlich sein wird und ob die Wertstoffhöfe in das System integrierbar sind.
Jedenfalls setzt man bei der VIVO in Sachen Finanzen erst einmal auf Sicherheit. Nicht zuletzt aus dem unerfreulichen Kapitel der Sanierung der Deponie am Brenten hat man seine Lehren gezogen. Für sechs Millionen Euro musste die Deponie vor drei Jahren saniert werden.
Da nur für einen Bereich Rückstellungen gebildet worden waren, hatte das Unternehmen sein Eigenkapital angreifen müssen. So etwas will man zukünftig vermeiden und behält das Geld lieber in der Kasse.
Sinken werden unsere Müllgebühren wohl nicht, da wir uns im bundesdeutschen Vergleich bereits im unteren Drittel bewegen.
So erklärt es Peters. Und macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die VIVO die Gebühren seit 2003 nicht erhöht hätte. Für eine 120-Liter-Restmüll-Tonne bezahlt man im Landkreis jährlich 220 Euro.
Gebührenmodelle unterscheiden sich
Was die Gebühren für den Müll angeht, gibt es Kommunen, die ihre Bürger entlasten konnten: Gauting, Fürstenfeldbruck oder Haar konnten besser wirtschaften, als sie dies im vorhinein geplant hatten. Die VIVO kann mit ihrem Gebührenprinzip kostenfreie Dienste anbieten, etwa, dass man dort Bauschutt, unbehandeltes Holz oder Problemmüll kostenlos abgeben kann, die anderswo kostenpflichtig sind.
Anders die Strategie beim Sperrmüll. Dort habe man sich für das Verursacherprinzip entschieden. Der Bürger hat eine – im Bundesdurchschnitt – geringere Jahresgebühr zu entrichten, dafür zahlt er seinen Sperrmüll, wenn er anfällt.
SOCIAL MEDIA SEITEN