“Beschluss den Kogl zu erhalten”

Der Kogl soll erhalten bleiben – egal mit welchem Rechtsstatus. Darüber sollen die Holzkirchner Gemeinderäte in der nächsten Sitzung am 24. März abstimmen, kündigte Bürgermeister Olaf von Löwis gestern an. Das Landratsamt hatte angekündigt, den Bereich beschränken zu wollen.

Die Holzkirchner Steindlallee ist ein Naturdenkmal. Demnach gelten hier naturschutzfachliche Vorschriften.
Die Holzkirchner Steindlallee gilt als Naturdenkmal. Demnach gelten hier naturschutzrechtliche Vorschriften.

Der Kogl in Holzkirchen ist nicht nur ein Naturdenkmal, sondern dient den Holzkirchnern auch zur Nah-Erholung: Für Spaziergänge, als Jogging- und Radl-Route und als Veranstaltungsort für das Kogl-Fest.

Doch die intensive Nutzung des Bereichs bedeutet für das Landratsamt einen hohen Aufwand, damit bei den Ausflügen niemand zu schaden kommt – beispielsweise durch herabfallende Äste oder abgestorbene Bäume, die umfallen. So ließ das Landratsamt Mitte Februar 30 Eschen wegen Schädlingsbefalls umsägen.

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Umwidmung löst Protest der Bürger aus

In einem „normalen“ Wald würde man kranke Eschen nicht fällen, erklärte damals die Baumsachverständige des Landratsamts Martina Lewald-Brudi. Doch da das Landratsamt an einem Naturdenkmal die Verkehrssicherung zu garantieren hätte, müssten sie entfernt werden, um keine Gefährdung für Naherholungssuchende zu sein.

Daher schlug das Landratsamt im November vergangenen Jahres vor, das Gebiet des Naturdenkmals auf die Baumallee am Steindlweg zu beschränken, oder die Nutzung des Kogls zu einzuschränken. In der Bevölkerung löste dieses Vorhaben Protest aus: Beispielsweise wurde eine Fackelwanderung organisiert.

Mündlich geäußert oder schriftlich angekündigt?

Seitens der Gemeindeverwaltung reagierte man bisher abwartend auf das Thema: Bis das Landratsamt nicht Weiteres „anleiern“ würde, reagiere man auch seitens der Gemeinde nicht, sagte Geschäftsleiter Robert Haunschild auf unsere Nachfrage Mitte Februar.

Das Vorhaben der Gemeinde sei vom Landratsamt nur mündlich vorgetragen worden, erklärte Bürgermeister Olaf von Löwis damals. Wie gestern bekannt wurde, gab es aber ein Schreiben des Landratsamts, das auf den 03. November datiert ist. “Dieses Schreiben war mir nicht geläufig”, teilte von Löwis in seiner E-Mail am Donnerstagabend mit. Dieser hing auch das Schreiben an.

Beschluss, den Kogl zu erhalten

Das Auftauchen des Briefs aus dem Landratsamts, macht das Vorhaben, den Kogl zu entwidmen dringlicher. Dies scheint das Handeln der Gemeindeverwaltung nun anzutreiben. So kündigte der Bürgermeister an, dass der rechtliche Status des Kogls – also ob Naturdenkmal und in welcher Größe oder nicht – in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werde.

Laut von Löwis hat die Untere Naturschutzfachbehörde zugesagt, dass Martina Lewald-Brudi am 24. März über die fachliche und rechtliche Situation des Kogls aus der Sicht der Behörde informieren wird. Auch zwei Vertreter der der Naturschutzbehörde werden anwesend sein, um detaillierte Nachfragen zu beantworten.

Zudem kündigte von Löwis an, angesichts der angeregten Diskussion in der Öffentlichkeit eine Beschlussempfehlung über den Erhalt des Kogls, ungeachtet seines Rechtsstatus vorzulegen: “Ich selbst stehe dabei auch für den Erhalt des Koglfestes”, schließt er.

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