Warngau will die Testphase. Das steht seit der jüngsten Gemeinderatssitzung fest. Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit Sitz in Bad Tölz soll erste Probe-Messungen auf Warngaus Straßen durchführen. „Erstmal ohne Sanktionen,” wie es aus dem Rathaus heißt. Strafzettel für Autofahrer soll es erst später geben.
Der Gemeinderat wünscht sich einen sanften Einstieg in die Verkehrsüberwachung. Die Gemeinde besitzt keine eigenen Messgeräte, so wie andere Gemeinden sie haben. Bisher warnen zwar sogenannte Dialog-Displays Autofahrer, nicht zu schnell zu fahren. Doch Verkehrsüberwachungen finden nur sporadisch durch die Polizei statt. Das könnte sich jedoch bald ändern.
Testphase im Frühjahr
„Wenn der Schnee weg ist, kann es losgehen mit der Testphase“, so Kaunzner. Die Gemeinde will Brennpunkte im Gemeindegebiet ausfindig machen und sehen, wie schnell die Autofahrer an bestimmten Stellen fahren. Besonders die kürzlich eingerichteten 30er-Zonen an Kindergarten, Schule sowie in den Wohngebieten und am Kaiserbichl will man näher beobachten.
In einem zweiten Schritt könnte Warngau dann die Verkehrsüberwachung an den Zweckverband abgeben. Dies wäre gleichzeitig auch die Voraussetzung für umfassende Kontrollen auf den Straßen. Der Verband, den es seit 2007 gibt, kann Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz in gleicher Weise verfolgen und ahnden wie die Polizei.
Bei der Überwachung übernehmen die Mitarbeiter für die jeweilige Kommune alle Verfahrensschritte für das Ordnungswidrigkeitsverfahren – vom Versand der Anschreiben über die Behandlung von Einsprüchen bis zum Mahnverfahren. Überwacht wird nur in dem Umfang, wie die jeweilige Gemeinde sich das wünscht. Messstellen werden mit der Polizei abgestimmt – die einzelnen Standorte legt die Gemeinde fest.
Weitere Einnahmenquelle für die Gemeinde
Für Warngau könnte sich das Verbands-Modell als nutzbringend erweisen. Anders als private Anbieter hat der Verband keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder werden zu hundert Prozent wieder an die Mitgliedskommunen weitergeleitet. Das hatte beispielsweise auch die Gemeinde Bad Wiessee überzeugt, Mitglied zu werden.
Ob dieser zweite Schritt – die Mitgliedschaft im Zweckverband – auch die Warngauer umsetzen, hat der Gemeinderat selbst in der Hand. Stimmt er zu, dann drohen auch dem ruhenden Verkehr Sanktionen bei Verstoß. Gerade Dauerparker im Gewerbegebiet „Am Birkerfeld“ sind so manchem ein Dorn im Auge.
SOCIAL MEDIA SEITEN