90.000 Euro Mehrkosten nach Baupfusch

90.000 Euro soll die Gemeinde für die Nachrüstung der Tiefgarage unter dem ehemaligen Oberbräu-Areal in Holzkirchen bezahlen. Diese war nicht wegen geänderter Vorschriften beim Brandschutz nötig geworden: Die Mängel gab es schon bei der Inbetriebnahme der Garage.

Die Tiefgarage am Oberbräu wird teurer als erwartet
Die Tiefgarage am Oberbräu wird teurer als erwartet

“Wenn man etwas kauft, geht man davon aus, dass es in Ordnung ist”, sagt der Holzkirchner Geschäftsleiter Robert Haunschild auf HS-Anfrage. So sei es auch bei den 18 Stellplätzen in der Tiefgarage unter dem Oberbräu-Gelände gewesen, die die Gemeinde gemeinsam mit der Ladenzeile aus der Konkursmasse des damaligen Bauträgers ersteigert hatte.

Doch das ist nicht der Fall. Erst nach dem Kauf ist durch einen Gutachter aufgefallen, dass die Tiefgarage nicht ordnungsgemäß gebaut wurde. Jetzt hat das Landratsamt entschieden, dass nachgerüstet werden muss. Insgesamt 90.000 Euro wird das wohl kosten.

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“Die nachträglichen Kosten sind insbesondere für diejenigen Eigentümer der Stellplätze besonders ärgerlich, die von Anfang an an dem Bau beteiligt gewesen waren und den vollen Preis bezahlt hatten”, sagt Haunschild. Darin waren die Kosten für Brandschutzvorkehrungen ja schon enthalten. Nun werden die Besitzer ein zweites Mal zur Kasse gebeten – mit 5.000 Euro pro Stellplatz, so Haunschild.

Mängel von Anfang an

Über die notwendigen Maßnahmen schweigt sich die zuständige Hausverwaltung Blau-Weiß aus. Auf wiederholte Anfrage an Geschäftsführer Dr. Christian Grolik teilt dieser per E-Mail mit, dass das Unternehmen keine Auskünfte über Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft gebe ohne deren Erlaubnis. Eine Antwort des Verwaltungsbeirats sei in der Kürze der Zeit nicht einzuholen gewesen.

Gerhard Brandl, Pressesprecher des Landkreises Miesbach klärt auf: Ein Lüftungsschacht in der Tiefgarage war kleiner gebaut worden, als es ursprünglich vorgeschrieben und genehmigt gewesen war. Aufgefallen war dies jedoch erst nach dem Eigentümerwechsel. “Wir gehen zunächst davon aus, dass jemand nach den vorgelegten Plänen baut. Wir können nicht bei jedem Vorhaben die Pläne vor Ort überprüfen”, stellt Brandl fest. Beschwerden habe es bis dato nicht gegeben.

Die Mängel seien dem Landratsamt daher erst jetzt bei einer Besichtigung durch einen Gutachter und anhand der Unterlagen aufgefallen: “Aufgrund dessen hatten wir die Nachforderungen”, so Brandl. Diese fallen nun auf den neuen Eigentümer zurück – und damit auch auf die Mieter. Möglich wäre es laut Brandl jedoch theoretisch, sich die Kosten zivilrechtlich beim Verkäufer zurückzuholen. Doch nach dessen Insolvenz bleiben Gemeinde und Mieter wohl auf den Kosten sitzen.

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