Fragen über Fragen: Der Fall des vorgetäuschten Sexualverbrechens am Holzkirchner Bahnhof ist kompliziert. Im Folgenden haben wir einige Fragen zusammengefasst und beantwortet, die sich in den Kommentaren zu unseren Berichten ergeben haben.
Was war die ursprüngliche Meldung, wie lautete der genaue Tatvorwurf?
Laut einer Polizeimeldung vom 24. Juli meldete sich eine 19-jährige Holzkirchnerin in der Nacht auf den 23. Juli bei der Polizeiinspektion Holzkirchen. Ihren Aussagen zufolge hatten drei afghanische Asylbewerber gegen ein Uhr morgens versucht, sie zu vergewaltigen. Die Beamten suchten daraufhin die drei 18-Jährigen und nahmen sie fest.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wurden sie „aufgrund des Verdachtes der versuchten Vergewaltigung dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen alle drei Untersuchungshaftbefehl“, so der Wortlaut der Polizeimeldung. Der Tatverdacht der versuchten Vergewaltigung stützte sich also auf die Angaben der 19-Jährigen.
Entsprechend vorsichtig haben wir unsere Formulierungen im Bericht gewählt.
Was bewog die Polizei zu ihrer Meldung vom 07. August, in der nunmehr von einem „vorgetäuschten Sexualdelikt“ die Rede war?
Während die drei Afghanen in U-Haft saßen, wurden die Ermittlungen fortgesetzt. Bei der Kriminalpolizei in Miesbach meldete sich dann ein unbeteiligter Zeuge, der eine andere Version schilderte. Als die Ermittler die 19-Jährige am vergangenen Mittwoch mit der Aussage des Zeugen konfrontierten, gab diese zu, „dass ihre Schilderungen nicht der Wahrheit entsprachen“, so die Polizei wörtlich in ihrer Mitteilung. Die drei Tatverdächtigen wurden daher aus der Untersuchungshaft entlassen.
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd teilte der Holzkirchner Stimme auf erneute Nachfrage mit, dass die vorliegenden Informationen gesichert und daher ausreichend gewesen wären, um mit der neuen Meldung an die Öffentlichkeit zu treten.
Was wurde aus den drei afghanischen Asylbewerbern?
Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft wurden die drei Afghanen in eine Einrichtung für Asylbewerber in München gebracht, statt nach Holzkirchen zurückzukehren. Derzeit werde die Frage nach einer Haftentschädigung geklärt, so das Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Die drei 18-Jährigen befanden sich gut zwei Wochen in U-Haft. Gegen einen von ihnen wird aber weiterhin ermittelt – jedoch unter einem anderen Vorwurf.
Wie geht es mit den Ermittlungen weiter?
Die 19-jährige Holzkirchnerin hielt ihre Version aufgrund der Zeugenaussage nicht mehr aufrecht. Stattdessen gab sie laut Polizei zu, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Wortlaut der Pressemitteilung: „Die Kriminalpolizei Miesbach ermittelt nun gegen das 19-jährige Mädchen aus Holzkirchen wegen Vortäuschen einer Straftat und Freiheitsberaubung sowie gegen den 18-jährigen Begleiter wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage.“
Der Fall hat über Holzkirchen und das Oberland hinaus für großes Aufsehen gesorgt. Auch bei uns gab es – separat von der informierenden Berichterstattung – Meinungsbeiträge zum Vorfall und der anschließenden Debatte.
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