Ein Jugendlicher aus Holzkirchen meldete sich mit erfundenen Namen bei verschiedenen Verkaufsportalen im Internet an. Dort wollte er unter anderem Handtaschen, Armani Uhren und Computersoftware anbieten, um neben dem Abitur nicht mehr jobben zu müssen.
Anfangs noch auf legalem Wege und mit richtigem Namen, wurde es für den Holzkirchner schnell „zu einer Art Business“, wie er bei seiner Anklage vor dem Amtsgericht Miesbach erklärte. Angetrieben von der Aussicht auf das schnelle Geld erstellte er sich sogenannte „Fakeprofile“ mit erfundenen Personalien und bot Waren an, die er gar nicht besaß.
So wie zum Beispiel eine Armani Uhr. Diese wollte ein Fernfahrer als Geschenk für seinen Schwager kaufen und erstand sie bei einem der Fakeprofile des Jugendlichen. Doch die Ware erhielt er nie.
Ausreden sollten ihm Zeit verschaffen
Nachdem das Geld, wie mit den Käufern vereinbart, auf das Konto des Holzkirchners einging, meldete er sich bei diesen nicht mehr zurück. Mit Ausreden wie „Ich arbeite jetzt bei der Marine und kann mich nicht mehr so darum kümmern“ oder „ich war längere Zeit krank“ bat er seine Kunden um Nachsicht und Geduld. Die bezahlten Waren würden zu einem späteren Zeitpunkt noch geliefert werden. Wurden sie aber nicht.
Einige Monate kam der Angeklagte mit seiner Masche durch. Bis mehrere Käufer misstrauisch wurden, und Anzeige erstatteten. In mehr als zehn Fällen unterschlug der junge Holzkirchner Geld von seinen Käufern. Und das mit „großer krimineller Energie“, wie die Staatsanwaltschaft anmerkte. Es sei keine „typische Jugendtat mehr“.
Zum Zeitpunkt des Gerichtstermins seien die Kaufbeträge allerdings bereits an fast jeden Geschädigten zurückgezahlt worden, erklärte die Verteidigung. Die restlichen Beträge würden zeitnah, sobald man die Kontodaten habe, ebenfalls zurückgezahlt.
Folgen nicht bedacht
Der Angeklagte zeigte Reue und entschuldigte sich bei den anwesenden Betrugsopfern. Er sei „mit der Situation überfordert gewesen“ ,erklärte er. Ihm wäre zu keinem Zeitpunkt wirklich bewusst gewesen, dass er realen Menschen schadet und nicht nur Profilen im Internet.
Der junge Holzkirchner wurde trotz Reuebekenntnis und der Bemühung um Wiedergutmachung zu Freizeitarrest verurteilt. Dies bedeutet für den Jugendlichen, dass er bis zu zwei Wochenenden in einer Jugendarrestanstalt (JAA) verbringend muss. Einen Eintrag in seinem Vorstrafenregister hat er damit nicht zu befürchten. Allerdings wird die Ahndung in einem so genannten Erziehungsregister für Polizei, Jugendamt und Staatsanwaltschaft festgehalten.
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