Weyarner wegen Betrugs vor Gericht

Wegen Betrugsverdacht standen Mittwoch ein Weyaner und seine Tochter vor Gericht. Die 24-jährige hatte beim Staat eine Ausbildungsförderung beantragt, und dabei unwissentlich ein beträchtliches Vermögen verschwiegen.

Vor dem Amtsgericht Miesbach mussten sich die Weyarner Mittwoch verantworten.
Vor dem Amtsgericht Miesbach mussten sich die Weyarner am Mittwoch verantworten.

Carolin M. aus Weyarn brauchte Geld, um ihre Ausbildung zu finanzieren. Sie beantragte BAföG, ein Fördergeld für Studenten und Auszubildende. Es soll jungen Erwachsenen die Möglichkeit bieten, unabhängig ihrer finanziellen Rahmenbedingungen, den Beruf zu erlernen, den man möchte. Allerdings wird das Fördergeld nicht an jeden vergeben und muss später in Teilen zurückgezahlt werden.

M. stellte im September 2010 einen entsprechenden Antrag. Bei der Frage, ob sie ein größeres Vermögen besäße, kreuzte sie nein an. Der Antrag wurde bewilligt. Auch der Folgeantrag vom August 2011, den sie gemeinsam mit ihrem Vater unterschrieb, wurde angenommen. Insgesamt erhielt sie dadurch fast 5000 Euro.

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rund 11.000 Euro von denen “M” nichts wusste

Allerdings wäre sie dazu nie berechtigt gewesen, wie sich später herausstellte. Sie besaß zu dem Zeitpunkt des ersten BAföG-Antrags bereits ein Vermögen von fast 11.000 Euro. Von dem sie laut eigener Angaben allerdings nichts wusste.

Nachdem ihr Vater aufgrund eines Berufsunfalls arbeitsunfähig wurde, legte er Geld auf Carolins Namen an. “Für den Notfall, falls noch mal etwas passiert”, wie er bei der Verhandlung erklärte. Dieses durfte nur im Falle des Todes ihres Vaters oder nach der Vollendung ihres 30. Lebensjahres verwendet werden.

Amtsgericht fällt klares Urteil

Rechtlich gesehen besaß seine Tochter zum Zeitpunkt des BAföG Antrags, unabhängig ob sie darauf Zugriff hatte, ein Vermögen. Und war dadurch nicht für eine Ausbildungsförderung zugelassen. Da diese aber trotzdem beantragt und auch ausgezahlt wurde, mussten sich die Beiden vor dem Amtsgericht in Miesbach des Betrugsvorwurfes stellen.

M. zahlt das Geld bereits in geringen Monatsraten zurück und war in einen vorhergehenden Verfahren zusätzlich zu Sozialstunden verurteilt worden. Sie leugnete auch bei der gestrigen Verhandlung, von der Existenz des Kontos auf ihren Namen gewusst zu haben. Ihr Vater machte sich durch seine Unterschrift derweil der vorsätzlichen Beihilfe zum Betrug schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.

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