Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Ende Januar war ein Polizist aus Bad Wiessee beschuldigt worden, einen Mann aus Schliersee misshandelt zu haben. Der Schlierseer hatte zuvor stark alkoholisiert auf der Polizeiwache randaliert.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Polizisten wegen Körperverletzung eingestellt. Für den Randalierer hat die Sache aber noch ein Nachspiel.

Auf der Polizeiwache in Bad Wiessee hat ein 27-Jähriger am Sonntag randaliert. / Archivbild
Auf der Polizeiwache in Bad Wiessee randalierte Ende Januar ein 27-Jähriger / Archivbild

Unter Alkohol, vermutlich nach einer durchzechten Nacht, hatte der Mann aus Schliersee am 19. Januar zunächst an der Aral-Tankstelle in Bad Wiessee randaliert. Als Polizeibeamte von der örtlichen PI ihn festnahmen, rastete dieser auf der Polizeistation völlig aus: Er beleidigte die Beamten, zerschlug im Warteraum einen Lichtschalter und riss eine Jalousie herunter, wie die Polizei mitteilte. Die Beamten sperrten ihn daraufhin in eine Zelle, in der er Matratze und Decken herumwarf und lautstark auf die Gitterstäbe einschlug. 

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Eine aufgeplatzte Lippe soll der Wiesseer Polizist dem Mann in der Nacht verpasst haben, so lautete der Vorwurf des 27-Jährigen. “Diese Beschuldigung wurde im Rahmen der Ermittlungen allerdings nicht bestätigt”, sagte Staatsanwalt Florian Gliwitzky heute auf Nachfrage. Stattdessen hatte sich ergeben, dass die Verletzung von einer vorangegangenen Auseinandersetzung stammt. Das haben ein weiterer Zeuge und der Kontrahent dieser Schlägerei, der zugegeben hat, den Anzeigeerstatter mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, bestätigt. “Weitere Verletzungen liegen nicht vor”, sagt Staatsanwalt Gliwitzky. Daher wurden die Ermittlungen wegen “erwiesener Unschuld” eingestellt.

Keine Anklage wegen falscher Beschuldigung

Knapp sechs Monate haben die Ermittlungen des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft München II gedauert. Das Verfahren gegen den Polizisten ist damit eingestellt und abgeschlossen. Der gesamte Vorfall ist aber noch nicht geklärt. Denn das Verfahren gegen den Anzeigeerstatter selbst wegen Beleidigung und Sachbeschädigung läuft noch. Ob und wann er sich deswegen zu verantworten haben wird, ist noch offen.

Wegen falscher Beschuldigung wird er sich aber nicht verantworten müssen, so Gliwitzky: “Wir können nicht ausschließen, dass er die Anzeige nicht wider besseres Wissen getätigt hat.” Der Mann sei bei dem Vorfall stark alkoholisiert gewesen und habe die genauen Vorgänge nicht mehr genau registriert, so Gliwitzky.

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