Wiessee wehrt sich gegen Spekulanten

Leerstände, Anträge auf Nutzungsänderung, aufgekaufte Immobilien – die Gemeinde Bad Wiessee ist gebrandmarkt. Damit soll jetzt Schluss sein.

Gestern beschloss der Gemeinderat einen Bebauungsplan für das Ortszentrum sowie eine Veränderungssperre und ein Vorkaufsrecht. Damit will die Gemeinde die Kontrolle über bauliche Veränderungen zurückgewinnen.

Gestern stellte der Wiesseer Gemeinderat die Weichen für mehr Kontrolle im Ortszentrum.
Gestern stellte der Wiesseer Gemeinderat die Weichen für mehr Kontrolle im Ortszentrum. / Archivbild

Ob es Haslbergers jüngster Immobilienkauf war, der den Ausschlag gegeben hat, ist nicht überliefert. Fakt ist: Bad Wiessee will sich wehren und die Kontrolle über die Entwicklung im Ortszentrum zurückgewinnen. Dafür legte der Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung die Grundsteine. Ganze drei Punkte auf der Tagesordnung nahmen die verschiedenen Maßnahmen ein.

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Allen voran der Bebauungsplan für den Ortskern. In Wiessee hat man sich entschlossen, diesen Schritt zu gehen, einen Bebauungsplan entwerfen zu lassen und die Gemeinderäte darüber abstimmen zu lassen. So wurde von Bauamtsleiter Helmut Köckeis zunächst das genaue Gebiet des Ortskerns definiert. In diesem erhält die Gemeinde die Planungshoheit und kann strenge Richtlinien für Bauanträge formulieren. “Es geht darum, das Ortszentrum hochwertig und attraktiv weiterzuentwicklen”, so Köckeis.

“Der Kern ist unser Schatz”

Dem stimmten die Gemeinderäte zu. Klaudia Martini (SPD) betonte: “Das ist unsere Möglichkeit, das Ortsgebiet planerisch zu belegen – und zwar so, wie wir es uns als Gemeinde vorstellen.” Besonderes Augenmerk bekam dabei der Zeiselbach, der mitten durch den Ortskern fließt – und eine Verschönerung vertragen könnte. “Da können wir einiges verbessern und das mit dem Hochwasserschutz vereinen”, sagte Martini und fuhr fort:

Wir wollen diejenigen sein, die über Entwicklungen entscheiden. Wir waren in der Vergangenheit zu oft die Getriebenen. Der Kern ist auch unser Schatz.

Auch Bürgermeister Höß sah besonders im Gebiet des Zeiselbachs einige Möglichkeiten zur Verschönerung der Ortsmitte. “Der Zeiselbach ist in seiner Form ein Glücksfall für uns.” Ran BW-Rat Rolf Neresheimer fragte, warum der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt werden müsse. “Das ist eine sinnvolle Abkürzung. Es spart Arbeit und Kosten”, erklärte Bauamtsleiter Köckeis. Auch beim beschleunigten Verfahren bekommen Bürger bei der Auslegung die Möglichkeit, sich mit ihren Anregungen zu äußern. Dem Bebauungsplan wurde einstimmig zugestimmt. Er wird nun von Architekt Eberhard von Angerer ausgeführt.

Veränderungssperre verabschiedet

Doch damit nicht genug: Bis der Bebauungsplan steht und rechtsgültig ist, werden vermutlich zwei Jahre vergehen. Eine Zeit, in der die Gemeinde mit neuen Bauanträgen oder Anträgen auf Nutzungsänderungen rechnet. Deshalb haben sich die Gemeinderäte für eine Veränderungssperre des Ortszentrums ausgesprochen.

“Dieser Schritt macht Sinn für die Gemeinde. Er bedeutet aber natürlich nicht, dass in dem Gebiet keine Bebauung mehr möglich ist. Ausnahmen sind immer drin”, erklärte Bürgermeister Peter Höß. Mit 16 zu einer Stimme (Gegenstimme Rolf Neresheimer) wurde der Beschluss angenommen. Damit gilt die Veränderungssperre für das im Bebauungsplan fixierte Gebiet.

Erst jüngst kaufte Franz Josef Haslberger die im Ortszentrum gelegene Wiesseer Niederstub'n.
Erst jüngst kaufte Franz Josef Haslberger die im Ortszentrum gelegene Wiesseer Niederstub’n.

Schließlich stand auch die Einführung eines Vorkaufsrechts seitens der Gemeinde auf der Tagesordnung. In Fällen wie dem Kauf der Niederstub’n bekäme damit zunächst die Gemeinde die Möglichkeit, die Immobilie zu erwerben – noch vor einem Investor. “Damit können wir die Entwicklung des Ortszentrums positiv begleiten und steuernd eingreifen. Das hebt gleichzeitig unseren Verhandlungsspielraum”, sagte Peter Höß.

Eine Abstimmung – sie wäre wohl positiv ausgefallen – war aber gar nicht nötig. Bauamtsleiter Helmut Köckeis stellte noch vor der Sitzung fest, dass in der 2013 verabschiedeten städtebaulichen Sanierungssatzung bereits ein Vorkaufsrecht verankert ist. Damit ist ein expliziter Beschluss nicht nötig.

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