140.000 Euro nach tödlichem Sturz

Ein Skiausflug am Spitzingsee war am Faschingssonntag 2006 für eine Familie aus München zum Albtraum geworden: Auf einer Eisfläche nahe der Suttenalm war der Familienvater gestürzt und verstorben. Nach achtjährigem Rechtsstreit um die Schuldfrage ist nun klar: Der Pistenbetreiber muss zahlen.

Die Suttenabfahrt endete 2006 für einen Münchner Skifahrer tödlich / Archivbild
Die Suttenabfahrt endete 2006 für einen Münchner Skifahrer tödlich. / Archivbild

Was als fröhlicher Skiausflug eines Vaters mit seinen beiden Söhnen begonnen hatte, endete in einer Katastrophe für die Familie aus München. In der Nähe der Suttenalm fuhr der Familienvater auf eine Eisschanze, kam dabei zu Fall und stürzte so schwer, dass er sich das Genick brach. Er verstarb noch am Unfallort.

Ein schwerer Schock für die beiden Söhne, damals zehn und 14 Jahre alt, und die Ehefrau. Für sie stellte sich die Schuldfrage und so verklagte die Münchnerin den Pistenbetreiber auf Schadenersatz mit der Begründung, die Abfahrt sei nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen. Die Betreiberfirma sollte den Hinterbliebenen Unterhalt zahlen und darüber hinaus die Beerdigungskosten sowie die Arbeitsraummiete des 46-jährigen Rollladenbauers übernehmen. Die Alpenbahnen Spitzingsee GmbH wies die Vorwürfe jedoch zurück. Der Familienvater sei außerhalb der gesicherten Piste gefahren, argumentierte man.

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Rechtsstreit dauerte acht Jahre

2011 stellte schließlich das Landgericht München II fest, dass beide Parteien eine Mitschuld trügen: Die Betreiberfirma habe ihre Sicherungspflicht für die Piste verletzt, aber der Verstorbene trage durchaus eine Mitschuld. Mit seinem Urteil sprach das Gericht der Ehefrau lediglich 25 Prozent der ursprünglichen Forderung zu. Inakzeptabel für die Hinterbliebenen, die daraufhin in Berufung gingen.

Das Oberlandesgericht München nahm den Fall wieder auf und gelangte nach erneuten Befragungen und Überprüfungen am gestrigen Donnerstag zu einem anderen Urteil. Da an diesem Tag der verstorbene Familienvater 55 Jahre alt geworden wäre, blieb die Witwe wegen der großen emotionalen Belastung der Verhandlung fern. An ihrer Stelle erschienen die beiden Söhne.

Vergleich führt endlich zur Beilegung

Vonseiten der Kläger lag dem Gericht ein Vergleichsangebot vor. Mit einer Zahlung von 140.000 Euro sollten die Ansprüche der Hinterbliebenen abgegolten und damit der Rechtsstreit endlich beendet sein.

Der vorsitzende Richter Thomas Steiner hatte sich für diesen Tag eine Einigung gewünscht und wurde nicht enttäuscht. Nach kurzer Besprechung mit seinem Mandanten willigte schließlich auch der Anwalt der Gegenseite ein. So konnte nach acht Jahren endlich eine für alle Beteiligten tragbare Einigung erzielt werden.

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