„Wissen Sie, was eine Vergewaltigung ist?“

Blut im Genitalbereich, ein Mann mit einer „akuten Ich-Psychose“ und seine geistig behinderte Kollegin aus Otterfing: Gestern musste das Amtsgericht in Miesbach einen besonders heiklen Fall behandeln. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete Vergewaltigung. Doch die Wahrheit war nur schwer zu klären.

Das Amtsgericht befasste sich heute mit einem heiklen Fall: rund acht Stunden dauerte die Verhandlung.
Das Amtsgericht befasste sich heute mit einem heiklen Fall: rund acht Stunden dauerte die Verhandlung.

Er, ein psychisch kranker Mann, der dauerhaft unter Medikamenten steht. Sie, eine geistig behinderte Frau, die einen Hang zum Phantastischen hat. In einer gemeinnützigen Miesbacher Einrichtung für Menschen mit Behinderung hätten sie eigentlich beide ihren Alltag meistern und arbeiten sollen – doch ein Vorfall am 13. Mai 2014 führte dazu, dass der Mann seinen Job dort aufgeben musste, weil er sie sexuell bedrängte und im Genitalbereich verletzte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete daher: versuchte Vergewaltigung mit Körperverletzung.

Dem Schöffengericht um Amtsrichter Walter Leitner oblag es gestern, den Fall, der sich vor bald zwei Jahren in Miesbach ereignet hatte, genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies war nicht ganz so einfach, wie sich während der achtstündigen Verhandlung herausstellen sollte. „Ein besonderer Fall“, gestand der Richter am Ende ein. Denn nicht nur das Opfer ist geistig behindert, sondern auch der Täter leidet unter einer psychischen Störung.

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Doch wem glauben, wenn er von einvernehmlicher Romantik und sie von Vergewaltigung spricht – ohne, dass sich die Richter und Anwälte sicher sein können, ob sie überhaupt weiß, was „Vergewaltigung“ bedeutet? Zusätzlich zu den Aussagen des 52-jährigen Angeklagten aus Miesbach und der 39-jährigen Geschädigten aus Otterfing sollten daher fünf Zeugen sowie drei Sachverständige aus Strafrecht und der Medizin Licht ins Dunkle bringen.

Blutspuren als eindeutiges Indiz

„Es war keine Gewalt“, stellt Georg F.* – wenn auch verunsichert und scheinbar mit den Gedanken ganz weit weg – zu Beginn der Verhandlung klar. Auf abermaliges Nachfragen des Richters stellt sich heraus, dass er am besagten Tag seiner Kollegin Marie S.* auf die Herrentoilette am gemeinsamen Arbeitsplatz gefolgt war und sie umarmt, geküsst und mit den Fingern am Oberkörper und im Genitalbereich gestreichelt habe.

Gefallen hätte sie daran gefunden, aber „eingedrungen“ wäre er nicht, so der Angeklagte. Auf Nachfrage gibt der Miesbacher auch an, dass er sie als „ganz normale Arbeiterin“ im Betrieb sehe und nichts von ihrem mentalen Zustand gewusst habe. Doch Marie S. ist geistig behindert – und das bereits von Geburt an. Schon dem kindlichen Auftreten und ihren ersten, leisen Worten nach ist dies jedem Anwesenden vor Gericht klar.

Klein, zierlich und mit einem rosa Teddy-Bären im Arm betritt sie den Gerichtssaal in Begleitung ihrer Mutter. „Angst“ habe sie seit dem Tag in der Toilette vor Herrn F., stammelt sie leise vor sich hin. Zuerst habe er sie auf den Mund geküsst, sodass sie die „Zähne und die Zunge gespürt“ habe, worauf er sie dann gegen die Wand gedrückt und mit einer Hand ihren „Bauch“ festgehalten habe. Mit „Bauch“ meint Marie S. ihren Intimbereich, was sich das Gericht mühsam erfragt.

Das Frauenklo war besetzt. (…) bin Händewaschen gewesen, da ist er gekommen (…) und dann hab ich das Blut am Bauch (…) und an der Hand gesehen und bin vor Angst weggelaufen.

Gewehrt hat sie sich allerdings nicht, wie schnell klar wird, als der Angeklagte ihr von oben in die Leggings fasste und sie mit seinen Fingernägeln zwischen den Beinen blutig gekratzt haben muss: „Meine Hände waren an der Wand, (…) weil er so fest mit dem Bauch gedrückt hat.“ Wie die Mutter weiß, fällt es ihrer Tochter im Allgemeinen schwer auszudrucken, was „ok“ für sie ist und was nicht. Auch hier habe sie sich nicht getraut zu sagen, dass ihr das nicht gefällt, erfährt das Gericht.

Wie lange das Ganze gedauert haben mag, kann Marie S. nicht sagen – sie kann weder lesen, noch schreiben, noch Zahlen einschätzen, so eine Sachverständige. Als der Richter fragt, „Wissen Sie, was eine Vergewaltigung ist – was passiert denn da?“, weiß Marie S. auch das nicht, nur, dass es „schlimm“ war.

Von ihrem Blut, das die Spurensicherung später auch mit seiner DNA an der Toilettenwand gefunden hat, will hingegen Georg F. nichts gewusst haben. Als er von der Geschädigten abließ, ging diese zu ihrer leitenden Betreuerin und erzählte sofort, dass sie von ihm angefasst wurde und jetzt „Blut in der Unterhose“ sei. Die Betreuerinnen brachten sie ins Krankenhaus und informierten ihre Mutter und die Polizei.

Puzzleteil für Puzzleteil

Beide Ärzte, die Marie S. an diesem Tag in Agatharied und auch in einer Münchner Klinik untersuchten, konnten Kratzwunden zwischen ihren Schamlippen als Ursache für die Blutung feststellen, wobei die Otterfingerin jedoch noch Jungfrau war. Dennoch muss das „Streicheln“ des Georg F. wohl massiver gewesen sein, um die „mehrfachen Durchdrängungen der Haut“ herbeizuführen – denn „von nichts kommt schließlich nichts“, so einer der Ärzte.

Sowohl für die Mediziner als auch für die ermittelnden Kriminalpolizisten gestaltete sich das Gespräch mit der geistig Behinderten schwierig. Ihre Aufregung und die Stressflecken im Gesicht fielen fast allen auf, ihre Aussagen über den Tathergang wichen jedoch bei allen Befragten in Details voneinander ab. Eine klare Sache für die psychologische Gutachterin, die Marie S.s Aussagefähigkeit als „eingeschränkt“ definiert und erklärt, dass es die „Konstante“ zu finden gilt.

Frau S. kann sich an Erlebtes erinnern und auch ihren Alltag wiedergeben, allerdings schmückt sie ihn manchmal mit phantastischen Elementen aus. (…) Aus allen Aussagen muss man nun die Elemente herausfiltern, die immer genannt wurden, um zu verstehen, was sich wirklich zugetragen hat.

Dass sich die sexuelle Nötigung an jenem Maitag tatsächlich zugetragen hat, lässt sich nach den Aussagen der Betreuer und des zuständigen Polizisten nicht mehr bezweifeln, da auch der Angeklagte in größten Teilen dieselben Angaben gemacht hat. Doch was ihn die Massivität des Vorfalls so anders wahrnehmen ließ als die Geschädigte, kann sich niemand genau erklären – nicht einmal er selbst, so wie es scheint. Grund dafür könnte eine „krankhafte seelische Störung“ sein.

Dr. Matthias Hollweg von der JVA München hat sich für die Verhandlung eingehend mit Georg F.s Krankengeschichte befasst. Schon seit Mitte der 1980er Jahren befinde sich der Angeklagte in psychologischer und medikamentöser, beziehungsweise auch immer wieder in stationärer Behandlung. So war es beispielsweise auch vor und nach dieser Straftat.

Von Affektstörungen über Angst- und Depressionszustände, Verfolgungswahn und Stimmen im Kopf hat F. mit der Diagnose einer „paranoiden Schizophrenie“ mal gute und mal schlechte Tage. Auch wenn seine Symptome zum Tatzeitpunkt am Abklingen waren, bleibt dennoch immer eine Restsymptomatik erhalten, die das Gericht laut Hollweg berücksichtigen sollte.

Böswilliger Übergriff oder spontane Idee?

Nach den Einschätzungen der Experten zog sich das Schöffengericht zurück und fällte ein Urteil im heiklen Rechtsstreit. Das Ergebnis verkündete Amtsrichter Leitner dem Angeklagten: wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung in einem minderschweren Fall kommen auf Georg F. nun ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung zu – dazu kommen unter anderem soziale Arbeitsstunden und Schmerzensgeld an die Otterfingerin im Zuge eines Adhäsionsverfahrens.

Obwohl das Gericht davon überzeugt wäre, dass der sexuelle Übergriff mit Gewalt gegen den Willen des Opfers stattgefunden habe, sehe man den Angeklagten nicht als „klassischen Sexualstraftäter“ an und wolle ihn daher auch nicht als solchen stigmatisieren. Wie die Gutachten der Sachverständigen gezeigt hätten, wäre er zur Tatzeit eben nur „eingeschränkt schuldfähig“ gewesen. Ein böswilliger oder gar geplanter Übergriff wäre ihm auch aufgrund seiner Entschuldigung und des Teilgeständnisses nicht nachzusagen.

Dennoch muss für Sie auch erkennbar gewesen sein, dass Frau S., heute sogar mit dem kleinen Bären in der Hand, mehr Kind wie Frau ist und sich als Opfer nicht einmal artikulieren konnte.

Auch, wenn ihre Verletzungsfolgen noch „moderat“ ausfallen, so Leitner weiter, würden psychische Folgen für sie nicht ausbleiben. Noch jetzt fürchte sich Marie S. vor frauenärztlichen Untersuchungen und dem Geruch von Männerduschgel, wie ihre Mutter berichtete. Trotzdem meint sie gegen über F.: „Wir kriegen das schon hin und hassen sie nicht dafür – sie haben schließlich auch nur eine geistige Krankheit.“

* Die Namen wurden von der Redaktion geändert.

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