Mit einem Lärmaktionsplan möchte die Regierung von Oberbayern herausfinden, welche Streckenabschnitte entlang der A8 besonders vom Autolärm betroffen sind. Ziel ist eine Verbesserung der Lärmsituation. Dieser Plan kann aber nur aufgestellt werden, wenn das infrage kommende Gebiet vorher vom Landesamt für Umwelt sondiert und als Lärmbrennpunkt eingestuft worden ist.
Für die Gemeinde Weyarn ist dies der Fall und deshalb wird derzeit die Aufstellung eines Lärmaktionsplans geprüft. Für die Durchführung der Maßnahmen ist allerdings die Autobahndirektion Süd zuständig. „Grundsätzlich haben die Bürger einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz“, erklärt Weyarns Bürgermeister Leonhard Wöhr.
Schon seit längerem plane die Autobahndirektion unabhängig von dem Vorhaben der Regierung, die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen im Gemeindebereich Weyarn. Wie es hingegen mit dem Lärmaktionsplan weitergeht, ist auch für Leonhard Wöhr noch nicht absehbar: „Wir haben die Daten der entsprechenden Häuser und Bebauungspläne bei der Regierung eingereicht, dann sehen wir weiter“.
Die Valleyer wünschen sich mehr Ruhe
Die Gemeinde Valley dagegen ist vom Lärmaktionsplan nicht betroffen. Hier will die Autobahndirektion grundsätzlich für Lärmschutz sorgen. Der Anspruch darauf bestehe schon seit 2009, weil sich das Verkehrsaufkommen auf der A8 entgegen der Prognosen in den vergangenen Jahren vervierfacht hat, so Bürgermeister Andreas Hallmannsecker.
„Die Autobahndirektion Süd hat uns mitgeteilt, dass wir Ende Juni mit der Aufnahme von Planfeststellungsverfahren rechnen können“, erläutert er. Wie der Lärmschutz genau aussehen wird, kann Hallmannsecker zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. „Das können Wälle, ein neuer Fahrbahnbelag oder auch Geschwindigkeitsbegrenzungen sein“. Bis 2018 sollen die Maßnahmen umgesetzt werden.
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