Gleich zwei Mal an einem Tag sollte ein Eritreer vor dem Amtsgericht erscheinen: einmal wegen Gewalt gegen seine Freundin und zum zweiten Mal gemeinsam mit einem mitangeklagten Iraner.
Mehr als zehn Mal ist der in der Weyarner Sammelunterkunft wohnhafte Eritreer schon gegen seine Freundin tätlich geworden. Nun kam es zu dem noch zu einer gefährlichen, körperlichen Auseinandersetzung mit einem Iraner. Alle drei leben schon seit Jahren in der Unterkunft.
An dem besagten Abend kam es vor dem Zimmer der Freundin des Eritreer zu einer Schlägerei, bei der der Iraner im Gesicht übel verletzt wurde. Der Eritreer hatte ihm mit den Fäusten mehrfach ins Gesicht geschlagen und dabei große Schmuckringe an den Fingern getragen. Der Iraner war daraufhin in sein Zimmer gestürmt und hatte einen Brieföffner geholt. Den habe er zu seiner Verteidigung an den Hals des Eritreers gesetzt. Wegen dieser Handlung saß der Iraner nun ebenfalls auf der Anklagebank.
Aussage gegen Aussage
Wie es zu der Streiterei kam, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Während der Iraner beteuerte, er sei zum Schutz der Freundin des Eritreers auf den Flur geeilt, behauptet der Eritreer der Iraner habe angetrunken und nur mit Unterhose bekleidet in das Zimmer seiner Freundin eindringen wollen. Der Iraner habe seine Freundin belästigt. Der Iraner erklärt, der Brieföffner sei zur Verteidigung geholt worden. Der Eritreer fühlte sich dadurch erst recht bedroht. Dass erhebliche Mengen Alkohol im Spiel waren, bestätigen die Angeklagten und auch die Zeugenaussagen.
Die Aussage der Freundin war im Vorfeld der Verhandlung schon nicht der Wahrheitsfindung dienlich. So hat sie zwar den Notruf der Polizei gerufen, um Tätlichkeiten ihres Freundes anzuzeigen. Später habe sie die Aussagen aber regelmäßig widerrufen. Immer wieder meldet sie, von dem Eritreer geschlagen worden zu sein, nur um die Aussage wenig später wieder zurückzuziehen. Aber auch der Iraner erzählt vor Gericht von regelmäßigen Schlägereien zwischen den beiden.
Iraner kommt mit blauem Auge davon
Das Verfahren gegen den Iraner wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dem Eritreer wird zu Gute gehalten, dass er zum Tatzeitpunkt noch Jugendlicher bzw. Heranwachsender war.
Die Staatsanwaltschaft beantragt Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Zudem habe er sich mit seiner Freundin versöhnt. Allerdings habe er sich nach einer vorherigen Verurteilung nicht gebessert und sei wieder handgreiflich geworden.
Richter Klaus-Jürgen Schmid folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den angeklagten Eritreer zu 12 Monaten Jugendhaft, die aber auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt werden könne. Allerdings muss er auch zwei Wochen in Dauerarrest, um zu verstehen, was ihn im Falle einer erneuten Straffälligkeit erwartet. Außerdem muss der Angeklagte an fünf Beratungsterminen teilnehmen, die ihm das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und vor allem die Rechte und Gleichberechtigung der Frau vermitteln sollen. Da die Handgreiflichkeiten regelmäßig unter Alkoholeinfluss geschehen seien, muss sich der Eritreer auch einer ambulanten Alkohol-Therapie unterziehen.
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