Novelle mit Hindernissen

Der Bundesverband für Geothermie sieht mit einem neuen Gesetzesentwurf die Markteinführung der Tiefengeothermie gefährdet. Betrifft das neue Gesetz auch das Holzkirchner Projekt? 

Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie Bild: Bundesverband Geothermie
Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie fordert eine Anpassung des EEG 2016. (Bild: Bundesverband Geothermie)

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine tragende Säule der Energiewende. Ihr Anteil am Stromverbrauch macht derzeit rund 33 Prozent aus und soll bis 2050 sogar auf mindestens 80 Prozent steigen. Das heißt, die erneuerbaren Energien werden langfristig die zentrale Rolle in der Stromerzeugung übernehmen. In diesem Zusammenhang wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung des Ökostroms konzipiert. Das Gesetz trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und wird seither stetig weiterentwickelt.

Am 15.04.16 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Entwurf zum EEG 2016. Darin wird festgehalten, dass die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt bestimmt werden. Heißt: Künftig wird der in EEG-Anlagen erzeugte Strom grundsätzlich nur noch bezahlt, wenn die Anlagen erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben.

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Bundesverband Geothermie kritisiert EEG 2016

Mit dem neuen Gesetzesentwurf sieht der Bundesverband Geothermie (BVG) die Markteinführung der Tiefengeothermie gefährdet. In einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes heißt es: “Die Kernanliegen der Geothermiebranche nach Vertrauensschutz sind im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Die Geothermiebranche braucht eine stabile, gleichbleibende Einspeisevergütung und nachhaltigen Vertrauensschutz, damit die Energiewende gelingt”.

Damit ist gemeint, dass ab 2018 die jährliche Vergütung um ganze fünf Prozent sinken soll. Derzeit liegt die Vergütung bei 25,2 cent pro Kilowattstunde Strom. Ab 2018 wären das dann nur noch 23,9 cent pro Kilowattstunde,  die auf dem Konto des Anlagenbetreibers landen. “Dass die Vergütung gesenkt wird, ist ganz normal, aber im Vergleich zu anderen Technologien mit 1,5 Prozent, ist fünf Prozent schon extrem viel”, meint Gregor Dilger, Pressesprecher des Bundesverbandes. Auch die Vergütung pro Jahr mache in den Augen des BVG keinen Sinn. Dilger betont:

Die Vergütung jährlich zu berechnen macht keinen Sinn. Über das Jahr entstehen mehrere Geothermie-Projekte, die vor allem auch über mehrere Jahre hinweg geplant werden. Investoren möchten Sicherheit. So ist das Ganze sehr unübersichtlich.

Der BVG fordert deswegen eine langsamere Absenkung der Vergütung und eine Abrechnung pro Megawatt, sprich: pro 100 Megawatt Leistung soll die Vergütung um ein Prozent gesenkt werden. Mit der Anpassung des EEGs möchte der Bundesverband mehr Sicherheit für Investoren schaffen und eine bessere Kostenplanung ermöglichen.

Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie äußert:

Aktuell sind Projektentwickler aufgrund der Unsicherheiten der hohen Degression bei der Einspeisevergütung sehr zurückhaltend […] Bei langen Realisierungszeiträumen müssen Investoren darauf vertrauen können, dass die heute geregelte Vergütung auch bei der Inbetriebnahme der Anlage noch gilt. Das ist derzeit nicht der Fall. Der Bundestag muss im aktuellen EEG-Entwurf nun darauf reagieren und nachbessern.

Das Holzkirchner Geothermie-Projekt würde die Absenkung der Vergütung  nicht betreffen, so Albert Götz, Leiter der Gemeindewerke auf Nachfrage, da das Projekt bis 2017 bereits abgeschlossen sein wird. Genau deswegen war die Marktgemeinde auch so bemüht, noch rechtzeitig mit der Bohrung beginnen zu können.

Im folgenden möchte der Bundesverband Geothermie weitere Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern veranlassen, um eine Anpassung des EEGs 2016 zu realisieren.

 

 

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