“Selbstjustiz” unter Asylbewerbern

Immer wieder kommt es in den Asyl-Unterkünften zu Streitereien. Nicht selten werden daraus Handgreiflichkeiten, die auch mitunter blutig enden. Wenn dann die Polizei eingeschaltet wird, endet der Streit vor dem Amtsgericht in Miesbach. Doch hier waren sich zwei Streithähne aus Holzkirchen dann wieder einig.

Zwei Angeklagte gaben sich nicht so launisch wie das April-Wetter. Ihr gemeinsames Schweigen führt zum Freispruch.
Zwei Angeklagte gaben sich nicht so launisch wie das April-Wetter. Ihr gemeinsames Schweigen führte zum Freispruch.

Ohne Anwalt, aber mit zwei Dolmetschern erschienen die Angeklagten vor dem Miesbacher Amtsgericht. Die beiden jungen Männer stammen aus Afrika, einer aus Somalia, der andere aus Eritrea. Im vergangenen September waren sie in der Containerunterkunft in der Erich-Kästner-Straße in Holzkirchen untergebracht. Dort kam es am Abend gegen 22 Uhr zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung. Der Streit wurde heftiger.

Erst eine Watschn, dann fliegt ein Stein

Dann eskaliert die Situation: Dem Eritreer platzt irgendwann der Kragen. Er schlägt dem somalischen Mitbewohner ins Gesicht. Der Somali schlägt zurück – mit einem Stein in der Hand. Dann wird es ihm offenbar doch zu gefährlich, sodass der junge Afrikaner beschließt, sich durch den Hinterausgang zu verabschieden.

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Allerdings folgte ihm der Eritreer, ergreift seinerseits einen Stein und wirft ihn dem Flüchtenden hinterher. Und trifft. Der Somalier muss daraufhin im Krankenhaus behandelt werden.

Bei der Polizei machen die beiden Afrikaner voneinander abweichende Angaben, was letztendlich dazu führt, dass Anklage gegen beide erhoben wird. Doch die Verhandlung ist sehr kurz: Schon nach der Frage des vorsitzenden Richters Klaus-Jürgen Schmid, ob die beiden Angeklagten sich zu den Vorwürfen äußern wollten, war die Verhandlung entschieden.

In der Stille einig

Die beiden Asylbewerber waren sich mittlerweile immerhin so einig, dass sie keine Angaben machen wollten. Sie haben sich so auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Als Angeklagter muss niemand Angaben machen, die gegen ihn verwendet werden könnten.

Da zum Tatzeitpunkt keine Zeugen anwesend waren und der Sachbearbeiter der Polizei nur die Aussagen aufgenommen hatte, aber nicht Augenzeuge war, musste die Entscheidung „Freispruch“ lauten. In seiner Urteilsbegründung erklärte Richter Schmid die rechtlichen Zusammenhänge.

Im Falle sich widersprechender Aussagen und ohne weitere Zeugen müsse „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden werden. Schmid war es aber auch wichtig, mahnende Worte an die freigesprochenen Männer zu richten.

In Deutschland gibt es keine Selbstjustiz. Hier ruft man die Polizei.

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