Hätte der Tauchpartner demnach bei dem Opfer bleiben und es sicher an Land bringen müssen?
Klar ist schon jetzt, dass das Tauchsportzentrum Tegernsee mit dem Unglück nichts zu tun hat. Lediglich der Einstieg in den See geschah von deren Grundstück aus. „Die Gruppe aus Franken hatte ihre Ausrüstung komplett selbst dabei“, sagt Tauchlehrerin Angelika Beckemeier von der Tauchschule. Selbst die Tauchflaschen seien noch mit „Erlanger Luft“ gefüllt gewesen, sagt sie. Das Unglück war beim ersten Tauchgang geschehen. Dabei seien sie nicht von einem Mitarbeiter der Tauchschule begleitet worden. Sie sind lediglich vom Gelände der Tauchschule aus ins Wasser gegangen.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, wieso die Frau alleine im rund drei Meter tiefen Wasser war und nicht in Begleitung ihres Tauchpartners – unter Tauchern „Buddy“ genannt. Nach den Erklärungen von Sabine Herde vom Bayerischen Landestauchsportverband (BLTV) stellt dieser Umstand eine Verletzung der obersten und wichtigsten Regel im Tauchsport dar:
Tauche nie allein!
Der Buddy garantiere für die sichere Durchführung des Tauchgangs, so die Vizepräsidentin des Verbandes und zuständig für den Bereich Ausbildung. Dabei beinhaltet der Tauchgang auch die Vor- und die Nachbesprechung, die jeweils an Land stattfindet. Inhalt dieser Besprechungen sind der Verlauf des Tauchgangs und was in Notfällen zu tun ist.
Die Buddies prüfen auch gegenseitig, ob die Ausrüstung funktionsfähig ist – beispielsweise, ob das Jacket dicht, die Druckluftflasche voll ist und ob das Atemgerät funktioniert. Zudem spricht man sich über etwaige gesundheitliche Einschränkungen ab, auf die man besser achten sollte. Erst dann begibt man sich ins Wasser.
Buddy hätte die Frau ans Ufer bringen müssen
Im Notfall oder bei Problemen sei der Buddy dafür da, seinem Tauchpartner zu helfen und ihn – falls der Tauchgang abgebrochen wird – zurück an Land zu bringen, sagt sie. An Land müsse man entweder dabei bleiben, um aufeinander aufzupassen, oder den Taucher einer dritten Person übergeben, die nach ihm schaut.
„Wenn jemand beim Tauchgang Probleme hat, lässt man denjenigen nicht alleine“, sagt Herde. Doch die Taucherin war alleine, als sie im drei Meter tiefen Wasser gefunden wurde – fünf Meter vom Ufer entfernt. Laut Auskunft des BLTV hätte ihr Buddy sie ans Ufer bringen und dort beaufsichtigen müssen.
Staatsanwaltschaft prüft erst Hergang, dann Fahrlässigkeit
Ob die Tauchgruppe fahrlässig gehandelt haben könnte, darüber kann die Staatsanwaltschaft noch keine Aussage treffen, so ihr Pressesprecher Ken Heidenreich. Nach der abstrakten Definition ist Fahrlässigkeit das „Nichtbeachten der im Verkehr gebotenen Sorgfalt“, sagt er.
Noch sei man aber nicht in der Lage, zu erklären, ob Fahrlässigkeit in diesem Fall vorliegt, so Heidenreich: „Wir müssen zunächst klären, was genau vorgefallen ist und uns einen möglichst genauen Eindruck davon verschaffen.“ Erst danach könne die rechtliche Einordnung erfolgen und geklärt werden, ob eine Sorgfaltspflicht verletzt wurde, ob der Vorfall vorhersehbar und vermeidbar war.
Näheres zu dem Unglück muss das beauftragte Sachverständigengutachten klären. Derzeit wird das Tauchgerät der Frau geprüft. Zudem soll die Obduktion Klarheit darüber bringen, ob bei der Frau eine Krankheit vorlag, ob sie damit tauchtauglich war und ob ihre Buddies davon gewusst hatten. Bis zum Abschluss dieses sogenannten Todesermittlungsverfahrens werde es noch einige Wochen dauern, so die Staatsanwaltschaft.
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