Die Heupresse war schuld

Traktoren im Straßenverkehr führen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Diesmal wurde eine Beifahrerin auf einem Motorrad am Bein verletzt. Hatte der Motorradfahrer unvorsichtig überholt? Oder der Traktorfahrer rücksichtslos gehandelt? Vor dem Amtsgericht wurde nun die Schuldfrage geklärt.

Beim Einbiegen in einen Feldweg bei Weyarn übersieht ein Traktorfahrer ein überholendes Motorrad.
Beim Einbiegen in einen Feldweg bei Weyarn übersieht ein Traktorfahrer ein überholendes Motorrad.

Der Tag im Juni 2015 muss deutlich freundlicher gewesen sein. Ein 22-jähriger Weyarner war mit dem Traktor auf dem Weg zum Feld. Das Heu musste bereitet werden. Deswegen hatte er auch die große Heupresse an der Anhängerkupplung. Zur gleichen Zeit war ein Motorradfahrer mit seiner Partnerin unterwegs. Er fuhr hinter dem langsam fahrenden Traktor her. Der Weyarner wollte mit seinem Gespann auf einen Feldweg einbiegen, genau in dem Moment, in dem der Motorradfahrer überholte. Glück im Unglück: Die Beifahrerin wurde am Bein nur leicht verletzt. Der Traktorfahrer hielt an, vergewisserte sich das nichts Ernsteres passiert ist.

Heute musste er sich vor dem Amtsgericht Miesbach wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Polizei hatte zwar eine Teilschuld des Motorradfahrers festgestellt und ihm wurde auch eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt. Weil der Traktorfahrer aber jemanden verletzt hatte, musste ein Strafverfahren angesetzt werden.

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Ordnungswidrigkeit oder Strafverfahren

Der angeklagte Weyarner war sich keiner Schuld bewusst. Er habe in den Spiegel gesehen, Blinker gesetzt, Schulterblick, Geschwindigkeit reduziert. Er habe getan, was notwendig sei. Allerdings sei eben die Heupresse so riesig gewesen, dass man eigentlich nach hinten nichts habe sehen können, erklärte er weiter.

Der Rechtsanwalt wunderte sich, dass sein Mandat nicht auch nur wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden sollte. Richter Walter Leitner klärte ihn auf, dass im Verletzungsfall automatisch ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Der Anwalt hält entgegen, dass ihm das klar sei, dass aber in diesem Fall der Motorradfahrer ja die Verantwortung für seine Beifahrerin zu tragen habe.

Einigung nur mit Schuldeinsicht

Die Parteien versuchen die einfachste Lösung zu finden. Die lies sich aber nur erreichen, wenn der Weyarner eingesteht, dass auch er eine Schuld an dem Unfall trägt. Nach kurzer Beratung stimmt er zu. Auf Nachfrage des Richters erklärt der Angeklagte auch, dass die übergroße Heupresse mittlerweile verkauft sei. Richter Leitner bemerkt dazu:

Na, dann fährt jetzt ein anderer mit dem Monstrum herum.

Aufgrund des Eingeständnis der Teilschuld stellt das Gericht das Verfahren gegen eine Zahlung von 1.000 Euro ein.

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