Der Zeitplan für den Bau des geplanten Strom-Kraftwerks war extrem straff. Bis spätestens zum 31. Dezember 2017 wollte man ans Netz gehen, um die Frist für die lukrative Einspeisevergütung einhalten zu können. Doch nun können die Verantwortlichen aufatmen. Dank einer Gesetzesänderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wird die Frist um zwei Jahre, auf den 1. Januar 2020 verschoben.
Das nutzen die Gemeindewerke, um den Zeitplan für das Geothermieprojekt in zwei wesentlichen Punkten umzustellen. Die Inbetriebnahme des Strom-Kraftwerks soll nun am 1. Januar 2019 ans Stromnetz gehen. Gleichzeitig wird die Aufnahme der Fernwärmeversorgung, die für das Jahr 2018 geplant war, auf 2017 vorgezogen. Albert Götz, Geschäftsführer der Gemeindewerke freut sich:
Wir haben die anstehende Gesetzesänderung konsequent genutzt, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Wir können unseren Bürgern bereits ein Jahr früher Fernwärme aus der Geothermieanlage zur Verfügung stellen und gleichzeitig auch den Bau des Kraftwerks mit mehr Zeit und nicht zuletzt auch auf Basis der endgültigen Leistungsdaten unserer beiden Bohrungen planen.
Auch wenn man bisher im Zeitplan gelegen habe, verbessere die neue Zeitplanung unter anderem die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts. So könne laut Götz die Fernwärmeversorgung bereits ab 2017 erste Erlöse liefern, gleichzeitig bleibe die Einspeisevergütung für den Strom in voller Höhe erhalten. „Und nicht zuletzt können sich die Bürger freuen, die uns schon jetzt häufig fragen, wann denn die umweltfreundliche Wärme aus dem Erdinnern zur Verfügung stehen wird“.
Die Arbeiten am Geothermieprojekt gehen indes zügig weiter. Nachdem die erste Bohrung erfolgreich verlaufen ist, startete am 25. Juni die zweite Bohrung, die erneut in rund 5.000 Meter Tiefe führen wird. Am Montag hat der Bohrmeißel bereits 932 Meter Bohrstrecke und damit das Ende des ersten von fünf Bohrabschnitten erreicht. Mit ersten Ergebnissen wird Ende September gerechnet.
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