Es war schon wieder früher Morgen an diesem Februar-Tag. Einige der Gäste in Awa’s Pub wollten jetzt wirklich heim. Darunter ein Holzkirchner, der auch schon einiges getrunken hatte. Er wollte nur noch seine Jacke holen. Die hatte er an einen Haken unter die Bar gehangen. An der Bar stand auch ein 35-jähriger Otterfinger. Der Holzkirchner griff nach seiner Jacke, rempelte dabei den Otterfinger an. Der bewegte sich nicht aus dem Weg.
„Schleich di!“ sagte der Gast, der seine Jacke will und rempelte ihn erneut an. Als er zum dritten Mal angerempelt wurde, drehte der Otterfinger durch. Er schlug seinem Gegenüber direkt mit der Faust ins Gesicht. Der blieb bewusstlos liegen. „Ich habe dann noch geguckt, ob er ok ist. Dass er nicht an seiner Zunge erstickt.“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. „Dann bin ich weg.“
Niedrige Frustrationsschwelle, keine Hemmschwelle
Der Otterfinger erklärte Richter Leitner immer wieder wie gedemütigt er sich gefühlt habe. Wie großkotzig er sein Opfer empfunden habe. Immerhin sei er von dem drei Mal angerempelt worden. Da sei er halt ausgerastet und habe den Holzkirchner einmal geschlagen. Richter Leitner fragte: Wie hat er da reagiert?” Darauf meinte der Angeklagte nur:
Ist umgefallen.
Der geschädigte Holzkirchner gab zu Protokoll, dass er zirka eine Minute bewusstlos gewesen sei. Er habe aus der Nase geblutet. Der mittlerweile eingetroffene Notarzt habe ihn mitnehmen wollen. Er sei aber zunächst nach Hause gefahren. Erst später, nach dem Kopfschmerzen aufgetreten waren, habe er sich von seiner Freundin überreden lassen, nach Agatharied ins Krankenhaus zu fahren.
Man habe aber nichts festgestellt, trotzdem habe er eine Woche unter Kopfschmerzen gelitten. Unterdessen hatte die Polizei den Otterfinger vor dem Pub gestellt und die Personalien aufgenommen.
Nach 13 Jahren Ruhe wieder gewalttätig
Der Otterfinger wurde zuvor schon acht Mal auffällig, sechs Mal davon ging es um Körperverletzung oder sogar gefährliche Körperverletzung. Allerdings schien der Ex-Sportboxer seine Lektion aus den Verurteilungen, die auch mit Freiheitsstrafen verbunden waren, gelernt zu haben. Doch nun dieser Rückfall.
Während die Staatsanwaltschaft eine hohe Geldstrafe forderte, ging Richter Leitner bei seinem Urteil härter mit dem 35-Jährigen ins Gericht. Die vorsätzliche Körperverletzung sei durch nichts zu entschuldigen. Der Otterfinger schlage immer ins Gesicht, in jedem Fall seiner Vorgeschichte und so auch wieder an diesem Februar-Tag.
Er zeige so, dass er keine Hemmungen habe, einen Mitmenschen ernsthaft zu verletzen. Es sei zu befürchten, dass er nun wieder in eine gefährliche Phase komme. Daher verhängte Richter Leitner eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, dem absoluten Minimum in so einem Fall, bei dreijähriger Bewährungszeit. Richter Leitner riet dem Otterfinger, es allgemein etwas lässiger zu sehen und sich selbst nicht so wichtig zu nehmen.
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