Endstation Föching!

Autofriedhöfe sind nie schön – ganz besonders nicht mitten im Ort. Doch das interessiert einige PKW-Fahrer offenbar nicht. Sie stellen ihre abgemeldeten Fahrzeuge dreist am Parkplatz des Föchinger Hofs ab und lassen es dort verrotten. Wie gehen Polizei und Behörde mit den Umwelt-Verächtern um?

Ein roter und blauer BMW verrotten am Parkplatz des Föchinger Hofs vor sich hin.
Ein roter BMW sowie ein blauer Mercedes verrotten derzeit am Parkplatz des Föchinger Hofs vor sich hin.

Ein besorgter Leserhinweis erreicht unsere Redaktion: “Nachdem einige Zeit Ruhe auf dem Parkplatz des Föchinger Hofs eingekehrt war, sind nun scheinbar schon wieder einige Zeitgenossen auf den netten Gedanken gekommen, den Parkplatz als Endlagerstätte für ihre alte Gurke zu verwenden. Zur Zeit stehen schon wieder ein roter BMW und ein schwarzer Unfall-Mercedes abgemeldet traurig in einer Ecke. Nicht schön für eine Dorfmitte.”

Wir sind dem Hinweis nachgegangen und haben bei Hans Sprenger, dem Betreiber der Gaststätte nachgefragt:

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Ja das stimmt. Da war teilweise sogar ein richtiges Chaos. LKW-Fahrer aus Ungarn und Polen haben den Parkplatz als Reparaturplatz für ihre Lastwägen benutzt. Tagelang lag das Werkzeug überall herum. Nachdem ich aber ruhig mit den Leuten gesprochen habe, sind sie weitergezogen. Man muss schon ehrlich sagen, die meisten abgestellten PKW sind von Einheimischen.

Das Problem sei, so Sprenger, dass nur die Parkplätze direkt um die Gaststätte offiziell zum Föchinger Hof gehören. Alles andere sei öffentlicher Grund. Mit der Gemeinde habe er bereits ausgemacht, für diesen Teil der Parkplätze das Hausrecht übertragen zu bekommen, sodass er ungewünschte Störenfriede wegschicken könne. “Doch wann erwischt man denn mal einen? Nur sehr selten”, betont Sprenger.

“Das ist eine Ordnungswidrigkeit”

Die Polizei ist sich über die Parkplatz-Situation am Föchinger Hof gar nicht bewusst. Dagegen vorzugehen, sei laut Dienstgruppenleiter Walter Rösch, von der Dienststelle Holzkirchen in solchen Fällen aber allgemein immer schwierig:

Es kommt immer drauf an, ob das ein Schrottauto ist, das beseitigt werden muss oder ob der Wagen noch zu gebrauchen ist. Handelt es sich um ein Schrottauto, das auf öffentlichem Verkehrsgrund steht, ist es eine Sondernutzung und das Abfallbeseitigungsgesetzt tritt in Kraft. In beiden Fällen ist das Landratsamt für den Abtransport zuständig. 

Das bestätigt auch Birger Nemitz, Pressesprecher in Miesbach. In solchen Fällen würde die Polizei auf den abgestellten Wägen einen roten Punkt an einer gut sichtbaren Stelle, zum Beispiel an der Fahrertür anbringen und dem Besitzer dann ein wenig Zeit geben, das Auto wegzuschaffen.

Wenn dies nicht geschehe, werde das Fahrzeug vom Amt abtransportiert und die Kosten dafür dem Halter in Rechnung gestellt – soweit dieser ausfindig gemacht werden kann. Wird der Besitzer nicht gefunden, beauftragt das Landratsamt ein Altmetallunternehmen, das die Fahrzeuge dann abtransportiert. Kosten entstehen dem Amt dadurch keine.

In jedem Fall ist klar: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und wird zur Anzeige gebracht.

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