Holzkirchner Autospiegel-Affäre wird teuer

Die drei Jugendlichen schweigen weiter. Daher mussten heute weitere Zeugen gehört werden- und es werden noch mehr werden. Noch ist und bleibt der Fall offen.

Am Parkdeck der Holzkirchner Realschule wurden Blitzableiter und eine Leuchtenleiste mutwillig zerstört. In den umliegenden Straßen an zwölf Autos Seitenspiegel zertreten und eine Windschutzscheibe eingeschlagen.
Am Parkdeck der Holzkirchner Realschule wurden Blitzableiter und eine Leuchtenleiste mutwillig zerstört. In den umliegenden Straßen an zwölf Autos Seitenspiegel zertreten und eine Windschutzscheibe eingeschlagen.

Bereits zum dritten Mal musste sich das Amtsgericht Miesbach und Richter Klaus-Jürgen Schmid mit der mutwilligen Sachbeschädigung beschäftigen. Die drei Angeklagten wurden beschuldigt, am 5. und 15. November 2015 erhebliche Sachbeschädigungen begangen zu haben. Zwei Holzkirchner und ein Reichersbeurer Jugendliche haben demnach am Parkdeck der Holzkirchner Realschule Leuchten und Blitzableiter zerstört sowie eine Windschutzscheibe und an zwölf Fahrzeugen die Seitenspiegel zertreten oder zerschlagen.

Enge auf der Anklagebank

Mit jeweils eigenem Verteidiger sitzen die Angeklagten im Sitzungssaal 2, im Zuschauersaal weitere – wohl befreundete – männliche Jugendliche. Mit der Vernehmung zusätzlicher Zeugen und der Auswertung von Hand- bzw. Fingerabdrücken, versucht das Gericht den Handlungsablauf und die Täterschaft zu klären.

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Heute wurde der verantwortliche Sachbearbeiter der Polizei vernommen. Er beschrieb, wie es zur Feststellung der Angeklagten als Tatverdächtige kam, bestätigte die Angaben der Zeugen der letzten Verhandlung. Zudem erklärte er auch, dass einer der Jugendlichen am Tatort Hand- und Fingerabdrücke hinterlassen habe, die ihm einwandfrei zuzuordnen seien.

Gründliche Ermittlungen

Ein Verteidiger hatte Zweifel an der Qualität der Abdrücke und deren Zuordnungsbarkeit. Tatsächlich hatte aber ein Gutachten dies letztendlich bestätigt. Der Polizeibeamte bestätigte selbstbewusst die in den Angaben gemachten Angaben. So konnte er sich noch genau erinnern, welcher Zeuge die Angeklagten wie identifiziert hatte.

Ein weiterer Zeuge war bei einer Gruppe Jugendlicher, die nachts unter dem Parkdeck Fußball gespielt hatte. Er konnte nur sagen, dass er jemanden habe randalieren hören, auf das Parkdeck gerannt sei und drei Jugendliche in schwarzen Kapuzenjacken habe flüchten sehen. Allerdings könne er niemanden identifizieren. Gleich darauf sei die Polizei gekommen.

Ich dachte schon, die kommen wegen uns, weil wir Fußball gespielt haben.

Tatsächlich hatten aber Anwohner die Polizei wegen der Randalierer gerufen. Auch am heutigen Verhandlungstag konnte nicht eindeutig festgestellt werden, wer für diesen schweren Fall von Vandalismus verantwortlich sei.

Bereute Reue

Ein zunächst geständiger Angeklagter hatte sein reuiges Geständnis widerrufen. Er hatte zunächst ausgesagt, an der Sachbeschädigung beteiligt gewesen zu sein und dass ihm die Tat leid täte. Er wolle keine weiteren Schuldigen nennen, die sollten selbst zu ihren Taten stehen.

Nachdem die Mittäter allerdings kein Geständnis machten, ließ der Angeklagte jedoch seinerseits erklären, dass er die Aussage noch unter erheblichen Alkoholeinfluss gemacht habe. Tatsächlich könne er sich an einen konkreten Tathergang nicht mehr erinnern.

So muss nun noch mindestens eine weitere Verhandlung am 19. September mit weiteren Zeugenvernehmungen stattfinden. Indes steigen die Kosten des Verfahrens, die am Ende jemand zu tragen haben wird.

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