Sehr unbeteiligt sehen die drei Angeklagten auf ihren Stühlen aus: Turnschuhe, Jeans, Oberhemd, dunkles Jacket. Irgendjemand scheint den Dreien gesagt zu haben, dass man heutzutage so vor Gericht auftritt. Eins schon mal vorweggenommen: Auch an diesem Tag werden sich die drei Angeklagten zu dem Fall nicht äußern.
Im Gerichtssaal werden stattdessen vier weitere Zeugen vernommen. Die ersten beiden sind ermittelnde Polizeibeamte. Sie beschreiben, wie sie nach den Taten nach den Verantwortlichen gefahndet und letztendlich die drei Angeklagten vernommen haben.
Ausführliches Geständnis widerrufen
Man habe einen der Angeklagten Zuhause in der Wohnung der Eltern aufgesucht und der habe sich gar nicht überrascht gezeigt. Er habe den Besuch der Polizisten erwartet und bereits in der Wohnung geäußert, dass er Mist gebaut habe und dafür nun gerade stehen müsse, erklärte einer der Polizisten.
Das ausführliche Geständnis des Angeklagten wurde im Verlauf der Befragung des Beamten, der damals die Vernehmung vorgenommen hatte, vollständig vorgelesen. Es wird deutlich, dass der junge Mann detailliertes Wissen über den Tathergang hatte. In seinem Gestädnis brachte er zu Protokoll, dass beim ersten Fahrzeug der Seitenspiegel nicht abgetreten worden sei, sondern mit der Hand nach unten gedrückt bis die Halterung nachgab. Dann habe er den Spiegel mitgenommen und später auf die Windschutzscheibe eines BMW’s geworfen.
Der Polizeibeamte erklärte heute gegenüber Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jürgen Schmid:
Ich war selbst überrascht. Er erzählte mir Details, die er nur als Täter kennen konnte.
Mittlerweile wurde dieses Geständnis allerdings widerrufen. Es sei auf Druck und unter Alkoholeinfluss entstanden, hieß es von Seiten der Verteidigung. Das überraschte den Polizeibeamten. Denn bei dem Angeklagten war vor der Vernehmung ein Alkoholtest gemacht worden, der mit null Promille negativ ausfiel.
Der zweite Polizeibeamte vernahm die Angeklagten am Tatabend noch an Ort und Stelle auf der Straße. Er konnte sich erinnern, dass die Nacht sehr hektisch war. Es gab permanent Anrufe, die Einsatzleitung war in Dauerkontakt mit der Streife. Er habe die Personalien der Beschuldigten aufgenommen und dabei festgestellt, dass sie schon stark alkoholisiert waren.
Glaubwürdige Zeugen – oder nicht?
Anschließend wurden bei der gestrigen Verhandlung zwei Personen aus dem Freundeskreis der Angeklagten vernommen. Der erste hatte nur noch vage Erinnerungen an den Ablauf des Abends. Man habe zwei Partys an dem Abend besucht. Auf der ersten sei man nicht ins Haus gekommen, weil es zu voll war.
Auf der zweiten habe man etwas getrunken, um später zur ersten Party zurückzukehren. Wer aber genau wann dabei war, wie man sich verabredet hatte und wer wann wie viel getrunken hatte, wusste der Zeuge nicht mehr.
Verwirrende Argumentation der Verteidigung
Der zweite Zeuge hatte bereits bei einem vorherigen Verhandlungstermin ausgesagt. Es hatte wohl Zweifel an der Richtigkeit seiner Aussage gegeben. Daher wurde er erneut geladen. Er bestand jedoch auf seiner zuvor gemachten Aussage. Die beharrliche Nachfrage durch einen Vertreter der Verteidigung irritierte und erzürnte den Angeklagten. Auch Staatsanwaltschaft und der Richter konnten der Argumentation der Verteidigung nicht folgen.
Offensichtlich sollte die Glaubwürdigkeit der beiden Jugendlichen in Frage gestellt werden. Die Verteidigung versuchte beide in Widersprüche zu verwickeln. Richter Schmid musste mehrfach einschreiten:
Ihre Nachfragen sind dem Verhandlungsverlauf nicht förderlich.
Durch die Nachfragen wurde die Verhandlung so weit verzögert, dass ein weiterer Termin am kommenden Montag angesetzt wurde – die fünfte.
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