Mutmaßlicher Vergewaltiger schweigt

Er wird jetzt zum zweiten Mal aufgerollt, der Schreckensfall von 2014. Ein 31-jähriger Nigerianer aus Weyarn, soll ein psychisch krankes Mädchen vergewaltigt haben. Der BGH hob das Urteil gegen den Angeklagten letztes Jahr wieder auf. Nach zwei Jahren Untersuchungshaft sitzt der Schwarz-Afrikaner nun erneut vor Gericht. Tag drei der Verhandlung. Auch dieses Mal gab es wieder Tränen. 

Der Angeklagte Nigerianer im Gerichtssaal des Landgericht München II. Bild/ D.Müller
Der Angeklagte Nigerianer im Gerichtssaal des Landgericht München II. Bild/ D.Müller

Langsam wird der gefesselte junge Mann in den Gerichtssaal des Landgericht München II geführt. Sein Gesicht hält er hinter einer Jacke versteckt. Beamte führen ihn nebst Anwältin und Übersetzerin zum Platz. Die Vernehmung beginnt. Seit Dienstag muss sich der junge Mann wegen Vergewaltigung erneut vor dem Landgericht München II verantworten.

Der Tathergang liest sich schwer: Eine junge Frau lernt den Nigerianer im November vor zwei Jahren am Bahnhof Miesbach kennen. Sie tauschen Nummern aus und verabreden sich für den nächsten Tag. Nichtsahnend, dass der Nigerianer mehr wollen könnte, geht das Mädchen, welches an Autismus und einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, mit ihm zu seiner Unterkunft in Weyarn. Dort wird sie mutmaßlich vom Angeklagten vergewaltigt. Nach der Tat flüchtet die Frau aus dem Fenster und meldet den Vorfall.

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Als erster Zeuge wird der Kriminalbeamte Josef Hauser aufgerufen. Er hat den Asylbewerber am Tag der Tat, dem 25. November 2014, als erstes vernommen. Hauser berichtet, dass die junge Frau am verhängnisvollen Tag im Flüchtlingsheim nur ihre Jacke ausgezogen haben soll und schildert, dass die Autistin ihre Hose wohl falsch herum getragen hatte. Der Angeklagte zog ihr diese gegen ihren Willen aus.

DNA Untersuchungen positiv

Als nächstes wurde die Biologin, Frau von Mariachi, in den Zeugenstand gerufen. Sie hat ein DNA Gutachten des Angeklagten und des Opfers gemacht. Die DNA ist der genetische, einzigartige Code des Menschen und ist somit zweifelsfrei zuzuordnen.

Die Biologin nahm am Tag der Tat einen Abstrich bei dem Opfer und dem mutmaßlichem Täter vor. An beiden Geschlechtsteilen waren Hautpartikel mit DNA Spuren des jeweils anderen zu finden. Die Biologin betont:

Lisa S. hatte am ganzen Körper Kratzspuren.

Dr. Zinker, Sachverständige und Oberärztin in der Rechtsmedizin, prüfte ebenfalls den Vorwurf der Vergewaltigung. Im Rahmen einer gründlichen Untersuchung am Tag nach der Tat wurden extragenitale Verletzungen dokumentiert, die darauf hinweisen, dass das Opfer misshandelt wurde. Die junge Frau hatte Kratzer am ganzen Körper und Hämatome an den Beinen. Im Genitalbereich habe Dr. Zinker aber keine Verletzungen gefunden.

Eine zweite Meinung wurde von Gynokologin Dr. Kaiser angefordert. Diese untersuchte das Opfer ebenfalls am Tag nach der Tat und konnte Schwellung sowie eine Blutung im Genitalbereich feststellen. Welche jedoch nicht eindeutig auf eine Vergewaltigung hinweisen. Die gesammelten Informationen der Analyse fasst Dr. Zinker so zusammen:

Es ist ein Hinweis, aber kein Beweis für vaginalen Geschlechtsverkehr.

Der Angeklagte zeigte sich bei der heutigen Verhandlung sehr schweigsam und äußerte sich weder zur Tat, noch zum Tathergang. Als er nach der Verhandlung von den Beamten abgeführt wurde, fing die Schwester des Angeklagten, die im Zuschauerbereich saß, hysterisch an zu weinen. Bis in den Korridor raus, konnte sie sich nicht beruhigen und beschimpfte, wohl in ihrer Muttersprache, das gesamte Umfeld.

Schon bei der Erstverhandlung vor zwei Jahren, ging die Frau kreischend zu Boden, als das damalige Urteil  – eine Haftstrafe von sieben Jahren – vorgelesen wurde. Da laut Bundesgerichtshof (BGH) die „Gesamtwürdigung aller Indizien“ einer Prüfung durch den BGH nicht standhielten, wurde das Urteil im Dezember letzen Jahres wieder aufgehoben. Nun wird der Prozess neu aufgerollt. Der nächste Verhandlungstag findet am 04.Oktober statt.

 

 

 

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