Dealen lohnt sich nicht, oder?

Wenn man die Summen hört, ist man entsetzt: In knapp vier Monaten hat ein Jugendlicher in Holzkirchen deutlich mehr als 50 Mal mit Marihuana gehandelt. 2, 8 kg und 33.000 Euro soll er dabei umgesetzt haben. Hängen blieb davon wenig. Schließlich zeigte er sich selbst an.

Nur ihre Jugend und ihre Geständnisse schützen die Angeklagten heute vor harten Strafen.
Nur ihre Jugend und ihre Geständnisse schützen die Angeklagten heute vor harten Strafen.

Die Anklageverlesung durch die Staatsanwältin schien kein Ende nehmen zu wollen. 51 Fälle des Handels mit Betäubungsmitteln wurden angegeben, einer davon umfasste insgesamt acht Taten. Meist handelte der angeklagte junge Mann, der bis vor kurzem noch in Weyarn lebte, mit kleineren Mengen für um die 100 Euro, manchmal auch in der Größenordnung um 1.500 Euro.

Sein Verkaufsgebiet war häufig die Gegend um den Holzkirchner Bahnhof, aber auch in Miesbach und München war er tätig. Am Mittwoch stand er reuig vor Gericht. Mit im Zuschauerraum waren seine Schwester, sein Vater und seine junge Ehefrau. Der Angeklagte hatte sich selbst bei der Polizei gestellt und wollte ein neues Leben anfangen. Die Familie sollte ihm den Rücken stärken.

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Drohungen gegen Aussteiger

Schon lange habe er aussteigen wollen, ließ der 19-Jährige durch seinen Anwalt erklären. Allerdings ließen seine Lieferanten das nicht zu. Irgendwann wagte er den Schritt zur Polizei und packte umfassend aus. Nun wird er von seinen alten „Freunden“, Lieferanten und Kunden bedroht:

Sie rufen mir „Scheiß-31ger“ hinterher und „wenn du auspackst, gibt es auf die Fresse.

Ein „31ger“ ist eine Person, die andere bei der Polizei anzeigt und sich damit selbst schützt. Auch seine Ehefrau wurde schon bedroht. Richter Klaus-Jürgen Schmid ließ die Vorwürfe mit Ort und Namen zu Protokoll nehmen, so dass die Staatsanwaltschaft die rechtliche Verfolgung der Zeugeneinschüchterung vornehmen kann.

Erste Folge-Verhandlungen am gleichen Tag

Bei allen 51 Fällen hatte der Angeklagte Tag, Namen und Umfang der Transaktion genannt. So wurden am gleichen Tag zwei weitere Verhandlungen geführt, die im Zusammenhang mit dem Weyarner standen. Eine 22-jährige Studentin konnte so zu 24 Stunden sozialer Arbeit, Suchtberatungen, der Umsetzung einer Suchttherapie und Drogenscreenings verurteilt werden.

Sie hatte von dem Weyarner einmal 70 Gramm Marihuana gekauft. Dabei wollte sie nicht mit der Menge handeln, sondern hat einen „Sammeleinkauf“ getätigt, um einen besseren Preis herauszuschlagen. Damit versorgte sie acht bis neun Freunde. Mittlerweile übe sie sich im Ausstieg, kaufe selbst keine Drogen mehr.

Eine weit größere Menge hatte ein Schüler aus Warngau verkauft. Immerhin 1,7 kg verhökerte er für jeweils 13 bis 15 Euro pro Gramm. Weil auch er sofort voll geständig war, akzeptierten Staatsanwältin und Richter Schmid eine milde Strafe von nur einem Wochenende Freizeitarrest und dem Nachweis über ein Screening, dass er den Drogen für ein Jahr entsagen würde.

Bei Bedrohungen von Zeugen ist Schluss

Allerdings gehörte der Angeklagte zu denen, die den Weyarner auf offener Straße bedroht hatten, was Richter Schmid aufs schärfste verurteilte:

Heute sehen Sie mich milde, aber bei der Bedrohung von Zeugen werden Sie mich anders erleben.

Hier würde er keine Gnade kennen, weil diese Art des Handelns den Rechtsstaat bedrohe. Da aber das diesmal nicht Thema der Verhandlung war, ging der Schüler mit einer sehr milden Strafe nach Hause. Einen Vorgeschmack auf eine echte Haftstrafe bekommt er aber auch.

Der Weyarner, der zwar für 33.000 Euro Marihuana umgesetzt hatte, bei dem aber außer Angst um seine Gesundheit und der seiner Frau nichts hängen geblieben war, erhielt trotz der großen Menge eine milde Strafe. Richter Schmid berücksichtigte das umfassende Geständnis und den Spießrutenlauf, dem der Angeklagte ausgesetzt war. Zudem war er der Meinung, dass keine schädigenden Neigungen mehr vorhanden seien und der junge Mann nun wirklich einen Neuanfang wagen würde.

Von einer Haftstrafe wurde auch abgesehen, um den Mann nicht wieder mit Personen aus dem Milieu zusammenzubringen. Er muss nun 64 Stunden soziale Dienste leisten und 500 Euro an eine gemeinnützige Institution spenden.

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