Ein 47-jähriger Spaziergänger entdeckte den brennenden Kinderwagen vor dem Gebäude und zog ihn geistesgegenwärtig umgehend vom Haus weg. Der Wagen selbst konnte durch Polizeibeamte noch gelöscht werden. Es entstand ein Sachschaden von rund 300 Euro. Eine Gefahr für das Gebäude selbst bestand nicht.
Da der Kinderwagen zuvor laut Zeugen im Hausflur stand und sich nicht selbst entzündet haben kann, wurden Ermittlungen wegen Sachbeschädigung durch Brandlegung aufgenommen.
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