Wie das Landratsamt Miesbach soeben mitteilt, hat die Behörde die Allgemeinverfügung geändert. Wie berichtet wurde vor einigen Tagen um den Tegernsee eine Schutzzone von drei Kilometern eingerichtet. Diese wurde nun auf den gesamten Landkreis ausgeweitet.
Hintergrund ist, dass das Bayerische Umweltministerium die Stallpflicht für Geflügel mittlerweile auf den ganzen Freistaat Bayern ausgeweitet hat. Das bedeutet, dass das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden muss. “Die aktuellen Befunde lassen befürchten, dass es sich in Bayern nicht nur um ein lokal begrenztes Geschehen an den größeren südbayerischen Seen handelt”, heißt es in der Pressemitteilung.
Ursprünglicher Artikel vom 18. November 2016 mit der Überschrift: „Drei-Kilometer-Schutzzone um Tegernsee“
Noch ist unklar, um welchen Typ der Vogelgrippe genau es sich bei einer toten Reiherente vom Tegernsee handelt. Dennoch wurden jetzt die Behörden alarmiert und eine Drei-Kilometer-Schutzzone eingerichtet.
Im Tegernsee wurde am Ufer in Bad Wiessee eine tote Ente gefunden, bei der das Genom der Vogelgrippe des Subtyps H5 festgestellt wurde. Der Kadaver wurde zur näheren Untersuchung an das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gegeben. Auf einer Quarantäne-Insel in der Ostsee soll nun bestimmt werden, ob es sich hierbei um den derzeit grassierenden Untertyp H5N8 handelt. Amtstierarzt des Landratsamts Miesbach und Veterinärdirektor Raimund Hartinger:
Solange dieses Ergebnis noch nicht vorliegt, müssen wir vorerst von einem Verdachtsfall ausgehen.
Wie berichtet hat das Landratsamt nach einem Treffen der Katastrophenschutz-Führungsgruppe daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die nun offiziell in Kraft getreten ist. Demnach wurde um den Tegernsee eine Drei-Kilometer-Schutzzone eingerichtet. In diesem Bereich sind alle 74 Geflügelhalter – ob privat oder gewerblich – dazu verpflichtet, ihre Tiere aufzustallen. Das bedeutet, dass das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden muss.
Da in Starnberg, Traunstein, Rosenheim und Lindau der Subtyp H5N8 festgestellt wurde, liegt die Vermutung nahe, dass das Tier am Tegernsee an demselben Untertyp des Virus gestorben ist. Solange die Untersuchungen jedoch noch laufen, könne dies noch nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Bei diesem besonders aggressiven Typ der Vogelgrippe sind vor allem Wasservögel wie Enten, Schwäne und Gänse gefährdet. Nach einer Risikoabschätzung des FLI besteht jedoch auch ein hohes Risiko, dass das Virus über Wildvögel auf die Hausflügelbestände übertragen wird. Eine Übertragung auf den Menschen gilt als unwahrscheinlich.
Sowohl größere Geflügel-Betriebe als auch die Gemeinden im Landkreis wurden bereits informiert. In dem Schreiben des Landratsamts heißt es weiter: „Eine Abstimmung mit anderen Behörden, wie anderen Landratsämtern oder der Polizei, ist bereits erfolgt.“ Bürger werden beim Fund verdächtiger Vögel aufgefordert, die Feuerwehr zu rufen, die über eine spezielle Schutzausrüstung verfügt.
Ursprünglicher Artikel vom 17. November mit der Überschrift: „Vogelgrippe – und jetzt?“
Der aktuelle Verdacht auf Vogelgrippe am Tegernsee beunruhigt nicht nur Geflügelhalter, sondern auch die Behörden im Landkreis. Welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden und wie man sich vor dem Virus schützen kann.
In Deutschland werden immer mehr Fälle des Vogelgrippe-Virus H5N8 bekannt. Wie berichtet ist nun auch ein Verdachtsfall im Landkreis aufgetaucht: Das sogenannte Aviäre Influenza Genom vom Subtyp H5 wurde in den Organen einer toten Reiherente in Bad Wiessee nachgewiesen.
Laut Aleksander Szumilas, Pressesprecher des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wurden Organproben an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) geschickt, um den Verdacht auf den derzeit grassierenden Geflügelpest-Erreger H5H8-Virus zu bestätigen oder widerlegen zu lassen. „Das Ergebnis könnte bereits morgen Vormittag vorliegen, je nach Auslastung des Labors“, so Szumilas auf Nachfrage. Welche Maßnahmen dann ergriffen werden, sei je nach Landkreis unterschiedlich.
Landratsamt reagiert auf Vogelgrippe-Verdacht
Der Pressesprecher des Landratsamts Miebsach Birger Nemitz erklärt, dass heute noch eine Allgemein-Verfügung erlassen wird, sobald die Regierung von Oberbayern diese genehmigt hat. „Diese beinhaltet einen Sperrbezirk von zirka drei Kilometern rund um den Tegernsee und einen Beobachtungsbezirk von zehn Kilometern.“ Insgesamt befänden sich in diesem Bereich 74 Betriebe mit Geflügelhaltung:
Die größeren Betriebe wurden bereits schriftlich vom Landratsamt darauf hingewiesen, was zu tun ist, damit ihre Tiere nicht erkranken.
Zuletzt hatte sich der Verdacht auf die Geflügelpest in einem Putenbetrieb in Lübeck bestätigt. Im Landkreis Rosenheim wurde aufgrund der vermehrten Funde verendeter Tiere deshalb auch zu Gegenmaßnahmen aufgerufen: Alle Tierhalter, die Geflügel in einem Bereich von bis zu drei Kilometer vom Chiemsee entfernt halten, haben ihre Tiere aufzustallen.
Die Bezeichnung Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden müssen. Zudem muss das Eindringen von Wildvögeln verhindert werden. „Man kann davon ausgehen, dass die Maßnahme der Aufstallung auch im Landkreis Miesbach erlassen wird“, so Nemitz.
Vorsicht an Gewässern
Gerhard Kinshofer, Vogelexperte und Vorsitzender der Kreisgruppe Miesbach des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern, verfolgt derzeit ebenso den aktuellen Fall am Tegernsee. Allerdings seien Vorkehrungen hier schwieriger zu treffen als beispielsweise in Geflügelställen:
Man kann nicht mehr machen, als vorsichtig zu sein und gewisse Maßnahmen wie Aufstallung zu treffen – aber einen See kann kann man ja nicht abriegeln.
Zuletzt waren im Winter 2014 Fälle der Vogelgrippe H5N8 in Deutschland aufgetreten. Auch im Landkreis Miesbach sei es bereits einige Zeit her: „Es gab vor etlichen Jahren einen Fall in Schaftlach bei einer Stockente.“ Seitdem wäre im Landkreis nichts bekannt geworden. „Man muss jetzt abwarten, wie sich dieser Fall aus Bad Wiessee weiter entwickelt“, so Kinshofer.
Dass die Vogelgrippe ein ernst zu nehmender Virus ist, bestätigt auch der Vogelexperte: „Dieser Grippevirus wurde irgendwann von der Massentierhaltung auf die Wildtierpopulation übertragen.“ Seit den 1990er Jahren zirkulieren die Viren in Hausgeflügel-Beständen in nicht so hygienischen Ländern wie in Südostasien. So wurde der Virus dann auch auf den Menschen übertragen.
Derzeitiger Virus gefährlich für den Menschen?
Bisher seien Infektionen des Menschen an dem H5N8-Virus laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel sei laut BfR „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.“ Grundsätzlich gehen Experten davon aus, dass beispielsweise Säugetiere eine große Menge des Virus aufnehmen müssten, um daran zu erkranken. Die ersten Symptome wie Fieber, Husten, Atemnot und Übelkeit treten dann bereits nach zwei bis fünf Tagen auf.
Haben sich Menschen jedoch in der Vergangenheit mit der Vogelgrippe infiziert, geschah dies durch direkten Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Ausscheidungen, schreibt das Robert-Koch-Institut. Deshalb warnen die Experten derzeit erneut davor, tote Vögel zu berühren oder gar einzusammeln.
Hunde und Katzen erkrankten bisher im Regelfall nicht an dem Virus. “Noch gilt, dass Hunde und Katzen frei am Gewässer rumlaufen können”, betont Landratsamtssprecher Nemitz. Eine Hundeleine sei allerdings zu empfehlen, da die Haustiere die Erreger weiterverbreiten können. Allgemein gilt: „Sollten Passanten einen toten Vogel finden, sollen sie sofort die 112 wählen. Die Feuerwehr kümmert sich dann mit entsprechender Ausrüstung darum und benachrichtigt das Landratsamt“, so Nemitz abschließend.
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