Holzkirchner beschimpft Zivis

Das Zwischenzeugnis wollte der damals 18-jährige Holzkirchner feiern. Er war mit einem Freund in München auf der Piste und wollte nachts dann trotz ordentlich Alkohol im Blut mit dem Fahrrad weiter. Der Holzkirchner wurde erwischt, ausfällig und musste sich heute vor dem Amtsgericht verantworten.

Nicht mit dem Auto unterwegs und trotzdem angehalten worden: Holzkirchner Radler beleidigt Zivis bei Verkehrskontrolle (Foto: pixabay,piotrpiotrwojcicki)

Das Schulhalbjahr war vorbei und das Zeugnis wohl recht gut ausgefallen. Jedenfalls wollte der FOS-Schüler ordentlich einen drauf machen. Es ging nach München und es wurde spät. Gemeinsam mit einem Schulfreund wurde mehr als ein Bier getrunken.

Zeugnis sollte begossen werden

Sie hatten mächtig gefeiert, nette Mädchen kennengelernt. Trotzdem wollte der Schüler dann irgendwann nach Hause. Er lieh sich ein Fahrrad und machte sich auf den Weg. Aber sehr weit kam er nicht.

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Der Radlfahrer kann dabei nicht ganz unauffällig gewesen sein. Am Georg-Brauchle-Ring wurde er aus einem Auto heraus angesprochen. Offensichtlich fühlte sich der junge Mann bedroht oder beleidigt. Denn er beschimpfte die Autoinsassen mit „Du H***nsohn“.

Umgehend entschuldigt

Die Beleidigten hatten sich aber zuvor mit einem Ausweis als Polizeibeamte zu erkennen gegeben. „Ich habe nicht bemerkt, dass das Zivilbeamte waren“, erklärt der Angeklagte. Tatsächlich stellten die Beamten einen Promillewert von 1,5 Promille fest – und zeigten den betrunkenen Radlfahrer an. Vor Richter Klaus-Jürgen Schmid gibt der Holzkirchner die Tat sofort zu und erzählt, dass es ihm im Nachhinein sehr leid tat:

Ich war betrunken. Ich habe mich bei den Beamten schriftlich und auch mündlich entschuldigt.

Richter Schmid wollte wissen, ob er denn öfter so viel trinke: „1,5 Promille sind ja nicht gerade wenig.“ Der Schüler beteuerte, dass es eher eine Ausnahme war. Schmid erklärte ihm noch einmal, wie wichtig die Rolle der Polizei im Staat sei. Der Angeklagte zeigte sich verständig und reuig.

Das bewog Schmid wohl auch dazu dem Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens gegen Leistung von acht Sozialstunden und Teilnahme an eine Alkoholberatung durch die Caritas. Nach kurzer Überlegung akzeptierte der Staatsanwalt. So ist der Jugendliche noch einmal mit einer Verwarnung weggekommen.

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