Bauchlandung vor dem Seniorenheim

Ein Taxifahrer will eine Seniorin aus dem Heim abholen, um sie ins Krankenhaus zu fahren. Als er rückwärts ausparken will, hört er plötzlich ein Geräusch. Eine Dame liegt hinter dem Wagen auf dem Bauch. Das hat jetzt Folgen.

Die Seniorin war auf dem Weg zu ihrem täglichen Spaziergang als das Taxi sie umfuhr(Bild: pixabay).

Im Juni letzten Jahres holte der Holzkirchner Taxifahrer eine Dame im Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt in der Albert-Schweitzer-Straße ab, um sie ins Krankenhaus nach Agatharied zu fahren. Als er rückwärts los fahren wollte, hörte er plötzlich ein Geräusch.

Zu seinem Entsetzen sah der Taxler eine ältere Dame auf dem Bauch hinter seinem Fahrzeug liegen. Offensichtlich hatte er sie angefahren. Sofort eilten Helfer aus dem Seniorenzentrum herbei und versorgten die Dame. Ein Krankenwagen brachte sie ins Krankenhaus Agatharied.

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Leichter Unfall mit erheblichen Folgen

Dort stellte man schwere Brüche an Ellbogen und Schambein fest. Drei Wochen wurde sie in der Klinik stationär behandelt. Nach zehn Tagen zuhause musste die Seniorin dann noch einmal für drei Wochen zur Reha. Die Geschädigte trat bei der Verhandlung als Zeugin und Nebenklägerin auf.

Die Nebenklage hatte sie erhoben, weil ihr das Schmerzensgeld seitens der Versicherung des Angeklagten nur vorbehaltlich des Schuldspruches gegen den Angeklagten ausgezahlt wurde. Bezüglich der Folgen des Unfalls erklärte die Dame:

Selbst heute kann ich nicht richtig schlafen und meinen Arm kann ich auch nur eingeschränkt bewegen.

Dem Taxifahrer steckte der Schrecken selbst heute noch in den Knochen. „So etwas ist mir noch nie passiert“ erklärte der Holzkirchner. Er habe alles nach Vorschrift gemacht, beschreibt er den Ablauf weiter.

Spiegel, Schulterblick und doch nicht gesehen

Er habe seinem Fahrgast in das Taxi geholfen, dann habe er deren Rollstuhl in den Gepäckraum des Caddy geladen. Vor dem Rückwärtsfahren habe er in die Spiegel gesehen und auch über die Schulter geblickt. Nie habe er die Dame gesehen. Trotzdem passierte der Unfall.

Der Staatsanwalt wollte wissen, ob der Fahrer nicht habe wenden können, statt 20 Meter weit rückwärts zu fahren. Der Beschuldigte meinte, das wäre an der Stelle nicht möglich. Auch wäre niemand da gewesen, der ihn habe einweisen können.

Allerdings war die Geschädigte wohl eine ganze Weile in der Nähe des Fahrzeuges. „Ich bin wie jeden Tag herausgegangen, um einen Spaziergang zu machen“ berichtet die 91-Jährige. „Ich habe noch kurz mit der Dame im Taxi gesprochen.“ Dann sei sie um das Taxi herumgegangen und habe darauf gewartet, dass das Taxi wegfahren würde.

Ich habe gedacht, er kommt da leicht vorbei. Bissl fahren kann er ja schon.

So hatte sie sich hinter dem Wagen aufgehalten und weder gesehen noch gehört, wie das Fahrzeug auf sie zukam. Plötzlich habe sie auf der Straße gelegen. „Da haben sie vielleicht doch nicht so günstig gestanden“, meint Leitner, „wenn das Auto sie doch getroffen hat.“

Kein Deal mit dem Staatsanwalt

Die Verteidigung hatte Widerspruch gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft eingelegt, um das Strafmaß zu senken. Gern hätte der Richter das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt, allerdings ließ sich die Staatsanwaltschaft darauf nicht ein. So riet Leitner dem Angeklagten und seinem Verteidiger, den Einspruch zurückzuziehen.

Das kommt sie sonst teurer als der Strafbescheid.

Der Verteidiger hätte selbst noch weiter gestritten. „Normalerweise würde ich weiter machen und ein Gutachten anfordern“ sagte er. „Aber mein Mandant hat genug und möchte die Sache zu Ende bringen.“ So blieb es bei 20 Tagessätzen entsprechend dem Gehalt des Taxifahrers.

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