Zunächst wollte der Angeklagte gar nicht aussagen, sondern sich ausschließlich auf das Protokoll seiner polizeilichen Vernehmung berufen. Erst der Hinweis von Richter Walter Leitner, dass vor Gericht nur das gesprochene Wort gelte, also auch zuvor gemachte Aussagen mündlich wiederholt werden müssten, legte der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ab.
So gestand der 49 Jahre alte Holzkirchner auf seinem Balkon und seiner Wohnung Cannabis-Pflanzen gezüchtet zu haben. „Ich gebe auch zu, dass ich in den Niederlanden Cannabis bestellt habe“ ergänzte der Beschuldigte. Der Zoll am Flughafen Frankfurt hatte laut Staatsanwaltschaft 20 Gramm Cannabis aus der Bestellung abgefangen.
Die Polizei Holzkirchen fand bei der anschließenden Hausdurchsuchung in der Mietwohnung die Pflanzen und 187 Gramm des Rauschmittels mit niedrigem Wirkstoffgehalt. Der Polizeibeamte, der die Durchsuchung geleitet hatte, gab gestern vor Gericht an, dass an mehreren Stellen in der Wohnung Cannabis gefunden wurde:
Auf dem Balkon und einem angrenzenden Raum gab es die Pflanzen und Pflanzenreste. Auf dem Küchentisch lag Marihuana und auch ein Joint. In mehreren Gefäßen haben wir etwas gefunden, auch im Zimmer des Sohnes.
Auf Nachfrage des Richters erklärte der 49-Jährige, dass er sich mehrere Jahre wegen eines Burnouts und Depressionen in Behandlung befunden habe. Er habe kaum noch schlafen können, nichts mehr essen wollen, sei zum Teil intravenös ernährt worden. Zu dem Tatzeitpunkt habe er nur noch 70 Kilogramm gewogen und keine drei Stunden pro Nacht geschlafen.
Fruchtlose Eigentherapie
„Die Schulmedizin konnte mir nicht mehr helfen“ erklärte er vor Gericht, „da habe ich, den Fehler gemacht es mal mit Cannabis zu versuchen.“ Ob es denn etwas genützt habe, fragte der Richter. Doch darauf hatte der Angeklagte eine klare Antwort:
Es hat die Situation eher verschlimmert und jetzt bin ich froh, dass es vorbei ist. Ich habe mich fast gefreut, als die Polizei vorbeikam.
Der Software-Entwickler erklärte auch, die Utensilien für seinen Anbau wie LED-Lampen, Heizlüfter und Folien für ungefähr 150 Euro im Internet bestellt zu haben. Mit der kleinen Anlage hatte der Mann eine recht hohe Menge Marihuana produziert, was sich letztendlich auch im Strafmaß zeigte.
Die Staatsanwältin berücksichtige bei ihrem Plädoyer, dass der 49-Jährige als Ersttäter gilt und die Tat zu einer Zeit stattgefunden habe, in der er unter schwierigen gesundheitlichen Umständen lebte. Negativ angerechnet wurden dem Holzkirchner allerdings, dass die Tat unter erheblichem Aufwand geschah und eben auch eine nicht geringe Menge Cannabis produziert wurde.
Mildes Urteil
Bei dem Urteil berücksichtigte der Richter vor allem, dass sich der Mann geläutert gezeigt habe. Er warnte den Angeklagten aber auch deutlich. „Sie haben Glück gehabt, dass der Wirkstoffgehalt so gering geblieben ist. Sonst hätte das deutlich schlimmer ausgehen können.
Am Ende wurde er zu einer Strafe von sechs Monaten und zwei Wochen verurteilt. Die Bewährung läuft auf drei Jahre. Zudem muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens tragen und 2.500 Euro zu Gunsten der Suchtberatung der Caritas Miesbach zahlen.
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