Eineinhalb Jahre sind vergangen, seit die Gemeinde eine Veränderungssperre für das Gebiet an der Mühlthalstraße verhängt hatte. Mit der Sperre wollte man Zeit gewinnen, um dann klare Verhältnisse für die Unterbringung von Asylbewerbern zu schaffen.
Doch es gab Widerstand von den Anwohnern. Diese hatten befürchtet, dass auf das Haus ein Ansturm an Asylbewerbern erfolgen könnte. Sie hatten sich daher gewünscht, dass nur eine gewisse Anzahl und am besten nur Familien einziehen würden. Letztendlich scheiterte die Unterbringung jedoch daran, dass sich Eigentümer und Landratsamt nicht über die Konditionen einigen konnten.
Zeit für klare Verhältnisse
Die Zeit der Veränderungssperre ist inzwischen abgelaufen. Für ein Jahr sollte diese verhängt werden. Während dieser Zeit wollte die Gemeinde prüfen, ob das Gebiet nun reines Wohngebiet werden könnte.
„Theoretisch ja“, heißt es immer noch aus dem Gmunder Bauamt. Nun gehe es noch darum, ein laufendes Schallschutzgutachten abzuschließen, wie die Leiterin Christine Lang auf Nachfrage erklärt:
Betriebe wie die Papierfabrik sind nicht weit weg. Wir wollen sehen, ob die Emissionswerte eingehalten werden können.
Neben Wohnhäusern befindet sich dort auch landwirtschaftliches Gewerbe. Ob das Gebiet also reines Wohngebiet wird, hängt von den Resultaten dieser Untersuchungen ab. Bis Mitte des Jahres rechnet man mit den Ergebnissen.
Wie das Gebäude zukünftig genutzt wird, ist ebenso unklar. Die Verantwortlichen im Miesbacher Landratsamt werden laut Sprecher Gerhard Brandl von sich aus nicht mehr aktiv auf den Eigentümer zugehen. Man habe sich monatelang um das Haus als Asylbewerber-Unterkunft bemüht. Aber: „Wenn der Eigentümer auf uns zukommt und es keine Probleme gäbe, würden wir es uns schon nochmal überlegen.“
Eigentümer will Baumaßnahmen vor Gericht erzwingen
Das Gebäude selbst scheint offensichtlich leerzustehen. Herumstehendes Baumaterial deutet darauf hin, dass Außenarbeiten anstehen. Was der Eigentümer vorhat und wie lange dieser Wohnraum noch leerstehen wird, ist allerdings nicht bekannt. Auf Rückfragen war der Besitzer für die Redaktion nicht zu erreichen.
Wie nun bekannt wurde, versucht er jetzt jedoch, mit einer Klage seine Bautätigkeiten durchzubekommen. Der Eigentümer Peter Horst möchte die Räume im Untergeschoss des Hauses mit Lichtschächten beleuchten. Den Behörden jedoch gehen diese Baumaßnahmen zu weit.
Wie Gabriele Dorby vom Miesbacher Landratsamt mitteilt, sind Abgrabungen für Lichtschächte laut Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Gmund unzulässig. Die Gemeinde hatte einer Satzungsabweichung in diesem Fall nicht zugestimmt. Daran sei auch das Landratsamt gebunden und könne somit ein derartiges Vorhaben nicht genehmigen. Nun muss der Richter entscheiden, wer in dieser Angelegenheit Recht behält.
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