Den Gemeinden werden nach einem bestimmten Verfahren, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, unterschiedlich viele Asylsuchende zugeteilt. Die Anzahl richtet sich nach Größe und Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Wo und wie die Menschen dann untergebracht werden, überlässt man den örtlichen Behörden.
Die Kommunen müssen Unterkünfte vorschlagen, die dann von Angestellten des Landratsamtes auf ihre Sicherheit geprüft werden. Überprüft wird neben Größe und Einrichtung auch, ob Fluchtwege bestehen oder die Brandschutzrichtlinien eingehalten werden.
Neuer Trend: Wohn-Turnhallen
Am einfachsten sind dafür oft Turnhallen geeignet, denn dort sind von vornherein Fluchtwege, sanitäre Anlagen und genügend Platz vorhanden. Außerdem können dort schnell Betten, Küchen und Ähnliches aufgebaut werden. Für die meisten Gemeinden sind das jedoch nur Übergangslösungen – schließlich ist eine Unterbringung in einer Turnhalle alles andere als optimal.
Gemeinderäte, Bürgermeister und viele Bürger beschäftigen sich deshalb mit der Suche nach neuen Wohnmöglichkeiten. Leerstehende Häuser, Wohnungen oder Zimmer: Alles kann ausgewählt und dann dem Landratsamt vorgeschlagen werden. Doch häufig werden die Räumlichkeiten abgelehnt.
Landrat Wolfgang Rzehak verteidigte diese Praxis jedoch erst jüngst. Er möchte Asylbewerber nicht überall unterbringen lassen und stellt sich klar hinter die bestehenden Regelungen: „Sicherheit geht vor.“
Nicht mit Waakirchen
Der Waakirchner Gemeinderat möchte das jedoch nicht länger hinnehmen. In der vergangenen Sitzung wurde deutlich, dass die Räte von scheinbar undurchsichtigen Bestimmungen genug haben. Bürokratische Hürden und ganz besonders strenge Brandschutzvorschriften empfinden sie als Schikane.
Die Ratsmitglieder protestieren daher und stellen klare Forderungen an das Landratsamt: Gefordert wird nicht nur eine schnellere Prüfung von angebotenen Wohnungen, sondern auch eine Handreichung, in der alle wichtigen Vorschriften für Flüchtlingsunterkünfte zusammengefasst sind.
Gerhard Brandl, stellvertretender Pressesprecher im Landratsamt Miesbach, erklärt dazu: „Es gibt bereits einen Katalog, in dem die Richtlinien für ein solches Gebäude festgehalten sind.“ Doch dieser ist nur für den internen Gebrauch gedacht, also für die Gemeinden nicht einsehbar.
„Damit soll vermieden werden, dass die Gemeinden sagen: Alles, was dort nicht steht, geht auch nicht“, erklärt Brandl. Außerdem möchte sich das Landratsamt vorbehalten, von Fall zu Fall entscheiden zu können. Eine öffentliche Richtlinie wird es also auch in Zukunft kaum geben.
„Ein Haufen Beton mit Notausgängen“
Einen ähnlichen Aufruhr wie aktuell in Waakirchen gab es bereits vor zwei Monaten in Gmund. Bürgermeister Georg von Preysing hatte im April über die Asylpolitik des Landratsamts geschimpft. Ganz besonders hart findet er die „vollkommen übertriebenen Brandschutzvorgaben“.
Von Preysing wetterte: „Wir haben reihenweise richtig gute Unterkünfte angeboten. Aber alles, was mehr als ein Haufen Beton mit Fluchtwegen ist, wird abgelehnt.“ Er bezeichnete das sogar als Diskriminierung, da den Flüchtlingen nicht zugetraut wird, mit verschiedenen Heizöfen umgehen zu können.
In Tegernsee und Kreuth ist man gelassen
Nun hofft man in Waakirchen, dass sich möglichst viele dem Protest anschließen. Doch längst nicht alle Talgemeinden haben mit der derzeitigen Praxis ein Problem: Kreuth und Tegernsee können sich beispielsweise nicht über Komplikationen beschweren.
Der Kreuther Bürgermeister Josef Bierschneider ist fast ein bisschen überrascht über die Nachfrage, denn damit hatte er sich noch nicht befassen müssen.
Das einzige, was wir bei unseren Unterkünften machen mussten, war die Holzofenheizung außer Funktion zu setzen. Deshalb wird jetzt mit Elektro-Boilern geheizt.
Johannes Hagn, Bürgermeister von Tegernsee, reagiert ähnlich. Er erklärt: „Die vorgeschlagenen Wohnungen sind überprüft worden. Teilweise musste eine Feuertreppe gebaut werden und die Einwohner erhielten eine Einschulung zur Elektro-Heizung“, erinnert sich Hagn.
Besondere Probleme habe es in Tegernsee aber nicht gegeben. Hagn versteht jedoch auch die teilweise strenge Haltung des Amts. „Sobald zum Beispiel in ein Hotel Asylbewerber einziehen, ist das Ganze kein Hotel mehr, sondern eine Einrichtung. Und für Einrichtungen gelten einfach andere Anforderungen.“
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