Zwei Männer suchen am See eine Wohnung und werden dank einer Maklerin in Gmund fündig. Als die Vermieterin erfährt, dass es sich um ein homosexuelles Paar handelt, zieht sie ihr Angebot jedoch mit dem Verweis „ich vermiete nicht an schwule Paare“ zurück.
Die Betroffenen können diese Einstellung nicht nachvollziehen. Sie verweisen dabei auf ihre Erfahrungen, die sie an anderen Orten gemacht haben: “Wir haben in Neuseeland, Hong Kong, London, der Schweiz und Deutschland zusammen gelebt”, so einer der beiden gegenüber der Tegernseer Stimme.
Vertragsfreiheit gegen Menschenwürde?
Jedoch habe es niemals Probleme mit ihrer sexuellen Orientierung gegeben. Das Paar sei solvent und habe beste Referenzen, sagt einer der Betroffenen, die nach Erfahrung im Tegernseer Tal lieber anonym bleiben wollen.
Es spricht in KEINSTER Weise für Ihre Region, in der man im Jahre 2015 noch solche Ansichten vertritt!
Ist das ein verquerer Einzelfall im Tal? Vertragsfreiheit gegen Menschenwürde – so ließe sich das wohl zusammenfassen. Jeder, der etwas anzubieten hat, sollte sich aussuchen können, an wen er es verkauft oder vermietet – denkt der gemeine Bürger.
Der Wirt, der einen notorischen Zechpreller nichts ausschenkt, der Vermieter, der bekannte Mietnomaden ablehnt – sie finden Verständnis – auch im rechtlichen Sinne. Doch wie sieht es aus, wenn es um Kinder geht oder wenn die sexuelle Orientierung Grund für die Ablehnung ist?
“Das ist ja der Hammer!”
Immobilienmakler aus dem Tal können sich über den Fall nur wundern. Jörg Zimmermann von Zimmermann Immobilien aus Rottach-Egern ist erschrocken: „Das ist ja krass, das gibt’s ja wohl heutzutage nicht mehr.“ Seine Firma habe selbst schon an schwule Paare vermittelt und nie schlechte Erfahrungen damit gemacht, so Zimmermann.
Auch andere Immobilienmakler können die Einstellung der Gmunder Vermieterin nicht verstehen. Ein Mitarbeiter der Von Poll Immobilien GmbH sagt, die Firma habe zwar noch keine Erfahrungen mit homosexuellen Kunden gehabt, jedoch hätten sie grundsätzlich auch kein Problem damit.
Bei allen anderen, während der Recherche befragten Makler, erhielt die TS dasselbe Meinungsbild. Mancher zweifelt sogar an der juristischen Tragfähigkeit dieser Absage: „Das habe ich noch nicht erlebt. Ist rechtlich wahrscheinlich auch nicht vertretbar,“ so Christian Diepold von Engel & Völkers aus Rottach-Egern.
Die Rechtslage ist eindeutig
Der Tegernseer Rechtsanwalt Markus Wrba weiß es allerdings besser: „Hier liegt kein Kontrahierungszwang vor. Man kann sich aussuchen, an wen man vermietet.“ Die Einstellung der Vermieterin sei zwar inakzeptabel und in höchstem Maße diskriminierend, jedoch nicht gesetzlich sanktionierbar, so der Fachanwalt.
Die Vermieterin habe somit auch kein Gesetz gebrochen. Anders als bei einem Arbeitsvertrag, darf man nämlich seine Wohnung vermieten, an wen man will. Rechtlich mag sich die Vermieterin damit also einwandfrei verhalten haben. Moralisch ist diese Einstellung nicht nur fragwürdig, sondern schlicht abstoßend.
Für die beiden Männer ist nach der Erfahrung zumindest eines klar: Im Laufe des Oktobers werden Sie ihre neue Arbeitsstelle in Rottach-Egern antreten. Die Frage nach einer dauerhaften Bleibe im Tal ist erstmal nach hinten gerückt.
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