Im Zweifel fürs Schweigen

Ende November berichtete die TS über fehlende Transparenz im Wiesseer Gemeinderat. Von den insgesamt 23 Tagesordnungspunkten der letzten Sitzung wurden dem Bürger ganze 19 vorenthalten – teils ohne ersichtlichen Grund. Das Landratsamt plant nun eine “umfassende rechtliche Prüfung”.

In Wiessee wird demnächst erneut über eine Live-Übertragung der Sitzungen verhandelt. / Archivbild
Transparenz ist im Wiesseer Gemeinderat ein immer wiederkehrendes Thema. Foto/Archivbild

“Mut zur Transparenz” forderte jüngst ein Leser als Reaktion auf den Bericht der Tegernseer Stimme zur Verschwiegenheit im Wiesseer Gemeinderat. Dabei kritisierte der Kommentator:

Die Maßgaben für Nicht-Öffentlichkeit sind eng bemessen und ziemlich eindeutig definiert. Die Praxis entspricht dem nicht.

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Tatsächlich sorgte die Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung in Bad Wiessee für Stirnrunzeln. Ganze 19 der insgesamt 23 Punkte wurden in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Als Begründung führte Bürgermeister Peter Höß (Wiesser Block) an, dass sich einige nicht-öffentliche Angelegenheiten angesammelt hätten, die man noch vor Jahresende abarbeiten wolle.

Doch auf der entsprechenden geheimen Liste finden sich auch Themen wie ein “Asyl-Lagebericht”. Dem immer wiederkehrenden Vorwurf aus der Bevölkerung, dass Polizei und Politik etwas verheimlichten, wird so zumindest nicht widersprochen.

Landratsamt will prüfen

Weil die Rechtslage in diesem Fall unklar ist, hat die TS bei der Kommunalaufsichtsbehörde, also dem Landratsamt, nachgefragt. Doch auch in Miesbach ist man von einer schnellen Klärung weit entfernt. Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes, erklärt:

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht können wir aktuell dazu keine Auskunft erteilen, da es sich – ungeachtet der Rechtmäßigkeit – um eine nicht-öffentliche Angelegenheit handelt.

Diese unterliege der Verschwiegenheitspflicht aus Artikel 20 der Gemeindeordnung, so Nemitz. Weiter heißt es: “Eine etwaige rechtswidrige Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung entbindet hiervon nicht.” Die aktuelle Verweigerung einer Auskunft seitens des Wiesseer Bürgermeisters und des Geschäftsleiters sei daher ebenfalls “der Verschwiegenheitspflicht geschuldet und insofern rechtskonform.”

Zu den Akten gelegt wird die Angelegenheit deshalb noch lange nicht. Zwar laufen die Recherchen bei der Kommunalaufsicht derzeit ins Leere, doch ohne Konsequenzen bleibt die Sache nicht. Denn wie Nemitz mitteilt, werde das Landratsamt die Angelegenheit “einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterziehen.” Man darf gespannt sein.

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