Rolex kriegt Beine

Im Juni vergangenen Jahres verschwindet eine Rolex aus einem Golf Club, im März taucht sie dort in einer Schreibtischschublade wieder auf. Im Verdacht: eine Waakirchnerin, die die 3.000-Euro-Uhr “nur sicher verwahren” wollte. Doch die Anklage glaubt an ein anderes Motiv.

Im Golf-Club Valley verschwand eine wertvolle Uhr und tauchte plötzlich Monate später wieder auf. Heute klärte das Amtsgericht Miesbach die Hintergründe / Quelle: (gr. Bild) Frank Föhniger/ Rolex: (Symbolbild) chronext.de
Im Golf-Club Valley verschwand eine wertvolle Uhr und tauchte plötzlich Monate später wieder auf. Heute klärte das Amtsgericht Miesbach die Hintergründe / Quelle: (gr. Bild) Frank Föhniger/ Rolex: (Symbolbild) chronext.de

Der Golf-Club in Valley ist ein Treffpunkt für die wohlhabenderen Menschen aus der Gesellschaft. Hier trifft man sich aus Liebe zum Sport und um sich miteinander auszutauschen. Dabei wird dann auch mal eine etwas teurere Uhr getragen und nach der Runde über die 18 Löcher beim Duschen abgelegt. So machte es auch ein weibliches Club-Mitglied an diesem Tag im Juni letzten Jahres.

Irgendwann nach dem Ankleiden fiel der Frau auf, dass ihre Uhr nicht mehr da war. Gemeinsam mit einer Club-Angestellten machte sie sich auf die Suche nach dem rund 3.000 Euro teuren Schmuckstück. Dabei befragten die beiden unter anderem andere Golfspieler auf der Terrasse des Clubhauses. Darunter auch eine 47-jährige Waakirchnerin, die Aushilfskraft und zugleich auch Golf-Spielerin im Club ist.

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Anonyme Rückgabe missglückt

Die Waakirchnerin hatte sich zeitgleich mit der Dame, die ihre Uhr vermisste, in den Umkleiden aufgehalten. Damals verneinte sie noch die Frage, ob sie wisse wo die Uhr sei. Doch einige Monate später wurde die Uhr im März 2016 in der Schublade einer Club-Mitarbeiterin mit einem Hinweis-Zettel gefunden. Auf dem nicht unterschriebenen Zettel die Frage, ob es sich bei der Uhr eventuell um die vermisste Rolex handeln könnte.

So wurde nun auch Waakirchnerin erneut zu der Uhr befragt. Und plötzlich erinnerte sie sich, sie habe die Uhr im „Lost-and-Found“-Korb” gefunden. Das sei bereits im Februar gewesen. Daraufhin habe sie die Uhr dann mit zu sich genommen, weil die zuständige Mitarbeiterin im Urlaub war. Sie habe die Rolex der Kollegin im Büro persönlich geben wollen.

Diese sei aber an dem Tag, an dem die 47-Jährige sie zurück erwartet habe, nicht da gewesen. Daraufhin habe sie sich dann doch entschlossen, die Uhr nicht wieder mit zu nehmen, sie stattdessen in einen Umschlag getan und sie dann im Schreibtisch der Kollegin verwahrt.

Ehrliche Finderin oder reuige Diebin?

Sowohl die Polizei als auch später die Staatsanwalt hatten allerdings erhebliche Zweifel an der Aussage der Frau. Sie gingen davon aus, dass die Club-Angestellte, die Uhr bereits eingesteckt hatte, als sich deren Eigentümerin noch in der Umkleide befand. Daher kam es zu dem heutigen Verfahren vor dem Amtsgericht in Miesbach.

Zunächst wollte sie vor Gericht keine weitere Aussage machen, erklärte sich dann aber doch bereit, ihre zuvor gegenüber der Polizei gemachten Aussagen zu erklären. Der detaillierten Befragung durch Richter Walter Leitner antwortete sie dann ausführlich. Schnell wurde bei der Verhandlung aber deutlich, dass Leitner Zweifel an der Aufrichtigkeit der Angeklagten hatte.

Die Widersprüche der Waakirchnerin und anderer Mitarbeiter bezüglich der Leerung des Fundstück-Korbes waren offensichtlich. Die Frau meinte der Korb würde nie ausgeleert, während er nach Aussage ihrer Kollegen mindestens ein Monat geleert wird. So erklärte der Staatsanwalt irgendwann, dass nun ein guter Zeitpunkt für ein Geständnis wäre:

Wenn sie jetzt gestehen, kommen sie mit 90 Tagessätzen weg. Das erspart ihnen den Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

Dieser Hinweis schien bei der Angeklagten ein gewisses Einsehen auszulösen. So gestand sie zwar, die Uhr mitgenommen zu haben, verfiel aber trotz allem immer wieder in ihre alte Geschichte zurück. Sie habe die Uhr gefunden, als deren Eigentümerin die Umkleideräume bereits verlassen hatte. Sie habe die Uhr Zuhause in einer Schublade aufbewahrt und nie die Absicht gehabt, sie zu verkaufen.

Geständig ja, aber reuig?

Der Staatsanwalt erkannte den Kampf zwar an, den die Waakirchnerin mit sich ausgefochten hatte. So blieb die Anklage – auch weil es sich um die erste Straftat der Frau handelt – bei den versprochenen 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Richter Leitner folgte dem Antrag, milderte die Strafe aber ein wenig ab. Vor allem die Rückgabe und das doch sehr späte Geständnis habe sich zugunsten der Waakirchnerin ausgewirkt. So wurde die Frau zur Zahlung von 1.800 Euro zuzüglich Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

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