Wiesseer transportiert Marihuana und LSD

Ungefähr ein Jahr lang kutschierte ein damals 18-jähriger Wiesseer seinen Dealer zu dessen Lieferanten, der dort Marihuana und LSD-Trips kaufte. Mengen bis zu 1,2 Kilogramm fanden so ihren Weg ins Tegernseer Tal. Auch der Wiesseer war ein guter Kunde. Bis alle zusammen aufflogen.

Vom Tegernsee nach Ottobrunn und mit Drogen wieder zurück: Vom Zwischenhändler zu den Endkonsumenten chauffierte ein Wiesseer seinen Dealer. (Archivbild)
Vom Tegernsee nach Ottobrunn und mit Drogen wieder zurück: Vom Zwischenhändler zu den Endkonsumenten chauffierte ein Wiesseer seinen Dealer (Archivbild).

Immer wieder zog es die Fahrgemeinschaft zwischen 2014 und 2015 vom Tegernsee nach Ottobrunn. Dort kauften die Beiden Marihuana und LSD-Trips, für zehn bis 15 Euro pro Gramm. Manchmal handelte es sich um kleinere Menge von zwei bis 150 Gramm, einmal jedoch auch um 1,2 Kilogramm Marihuana. Während die kleineren Mengen noch zur Deckung des Eigenbedarfs gedacht sein mochten, handelte es sich bei der größeren Menge eindeutig um Drogen, die weiterverkauft wurden.

Heute musste sich der mittlerweile in Bad Wiessee lebende Mann vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Gleich nach Verlesung der Anklage legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er ließ durch seinen Verteidiger mitteilen, dass er seit längerem an einer schweren und schmerzhaften Erkrankung der Speiseröhre leide. Zum Rauchen von Marihuana sei er gekommen, um sein Leiden zu lindern.

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Geständnis verkürzt die Beweisaufnahme

Er habe dadurch auch drei Jahre seiner schulischen Ausbildung verpasst. Nun sei er aber wieder in Teilzeit beschäftigt und wolle im September eine Ausbildung beginnen. Mittlerweile würde er keine Drogen mehr konsumieren, was auch durchgeführte Drogen-Tests belegten.

Auf Nachfrage durch Richter Klaus-Jürgen Schmid erklärt der heute 20-Jährige, dass er das LSD nur ausnahmsweise gemeinsam mit seiner jetzigen Verlobten zu seinem 19. Geburtstag konsumiert habe. Richter Schmid befragte sowohl den Angeklagten als auch später die Verlobte als Zeugin, nach ihren Erlebnissen während des LSD-Trips. Beide hatten sich allerdings derartig mit Drogen betäubt, dass ihnen jegliche Erinnerung fehlt.

Fahrer oder Dealer?

Die Staatsanwaltschaft erkannte das umfassende Geständnis zu Gunsten des Angeklagten an, sah aber in der doch recht erheblichen Menge an erworbenen Drogen ein schweres Vergehen. Daher forderte die Anklage eine Jugendstrafe von zehn Monaten, weitere Beratungsgespräche und die Fortsetzung der Drogen-Screenings.

Der Verteidiger des jungen Mannes schätzte die Schwere der Tat deutlich niedriger ein. Der Wiesseer habe nur als Fahrer fungiert, habe die gekauften Drogenmengen nicht selbst bestimmt. Zudem seien die Taten fast zwei Jahre her. Seitdem habe sich sein Mandant von den Drogen abgewandt, habe Beratungsgespräche aufgenommen, lasse Drogentest an sich vornehmen, habe eine feste Anstellung. Die Ausbildung, die im September beginnt, würde ihn zusätzlich stabilisieren. Daher forderte der Anwalt eine mildere Strafe von zwei bis drei Wochen Arrest, sowie eine Fortsetzung der Beratungsgespräche und der Drogen-Screenings.

So leicht wollte Richter Schmid den Angeklagten dann allerdings doch nicht davon kommen lassen. Er verurteilte ihn zu eine Jugendstrafe auf Bewährung. Das heißt, dass die der Freiheitsstrafe erst im Fall eines Verstoßes gegen die Auflagen verhandelt würde.

Zusätzlich muss der 20-Jährige 100 Stunden im sozialen Bereich arbeiten, die Drogenberatung fortsetzen und sich unter Umständen einer ambulanten Therapie unterziehen. Außerdem müssen die Drogentests weiter fortgesetzt werden. Der Wiesseer muss zudem im September eine Ausbildung beginnen oder seine Fortbildung an einer Schule fortsetzen.

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