Lukratives Geschäft
Hinzu kommt, dass es mittlerweile Unternehmen gibt, die gezielt wertvolle Domains aufkaufen, um sie anschließend gewinnbringend an Firmen oder Privatpersonen weiterzuverkaufen. Somit bleibt vielen Jungunternehmen nur die Möglichkeit, eine bereits vergebene Domain zu erwerben. Dafür muss man mehrere Dinge und Schritte beachten. Zuerst einmal sollte der Inhaber der gewünschten Domain ausfindig gemacht werden. Dazu kann man beispielsweise eine Domain-Abfrage bei einem Provider starten und darüber den Besitzer der jeweiligen Domain ermitteln.
Ist der Besitzer festgestellt, sollte der Wert einer Domain abgeschätzt werden. Dabei gilt: Suchen viele Nutzer nach einer Domain, so steigt ihr Wert – suchen wenige danach, so sinkt dieser im Umkehrschluss. Eine kostenlose Bewertung kann man beispielsweise bei adresso.de vornehmen – auf Grundlage von Klicks und Suchanfragen wird der Wert geschätzt. Erst dann, wenn der ungefähre Wert ermittelt ist, sollte man seine Kaufabsicht bekunden und auf Grundlage dieser Werte argumentieren.
Gestärkte Rechte
Im vergangenen Monat hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch die Rechte von Domain-Besetzern geschwächt. In einem konkreten Fall hat sich eine Privatperson die Rechte einer Domain gesichert, sie jedoch nicht aktiv genutzt. Im Anschluss wurde diese Domain von einer anderen Person beansprucht. Weil die Domain jedoch nicht genutzt wurde, verurteilte das Gericht die Inhaber zur Herausgabe der Domain-Rechte. Dieses Urteil hat Signalwirkung.
Schließlich können Personen oder Unternehmen nicht länger Domains ungenutzt besetzen, sondern müssen sie mit Content füllen, wenn sie planen diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dadurch werden in Zukunft vor allem weniger wertige Domains frei bleiben, da sich das Besetzen solcher Domains fortan nicht mehr lohnt.
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