Teure “Feierabend-Bierchen” in Gmund

Die neue Beziehung sollte mit den Kollegen begossen werden. Am Ende war der Angeklagte der Begossene, als er vor dem Miesbacher Amtsgericht erklären musste, warum er in betrunkenem Zustand und mit Firmenwagen seine Freundin besuchte.

Einen Träger Bier müsse er schon intus gehabt haben, meinte Richter Leitner zu dem Angeklagten, der trotz 2,03 Promille mit dem Firmenwagen fuhr.
Einen Träger Bier müsse er schon intus gehabt haben, meinte Richter Leitner zu dem Angeklagten, der mit 2,03 Promille und dem Firmenwagen fuhr.

Ein 45-jähriger Handwerker war so begeistert, in seiner neuen Partnerschaft angekommen zu sein, dass er seine Kollegen an seiner Freude teilhaben ließ. Zur Freude aller trank man ein paar Biere. Anschließend fuhr der 45-Jährige von Finsterwalde mit seinem Firmenwagen nach Ostin zu seiner neuen Freundin.

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Hätte er besser ein Taxi genommen, denn in Gmund hielt ihn eine Polizeistreife an, und er durfte ins Röhrchen pusten. Die anschließende Blutentnahme ergab satte 2,03 Promille.

Kontrollierter Betrunkener

Heute stand er als Angeklagter vor Richter Walter Leitner. Der hatte erhebliche Zweifel an der Aussage, dass es sich bei der Trunkenheit um einen Einzelfall gehandelt hatte:

Im Protokoll steht, man habe Ihnen nur eine leichte Alkoholisierung angemerkt. Bei 2,03 Promille? Das deutet auf häufigeren Alkoholgenuss hin.

Der Angeklagte beteuerte jedoch, es sei einmalig gewesen. Eben, um die Tatsache zu feiern, dass er zwei Tage zuvor mit seiner Partnerin fest zusammengekommen sei. Richter Leitner war irritiert, dass sich der 49-Jährige dieser im angetrunkenen Zustand seiner Freundin habe präsentieren wollen. Der Angeklagte:

Ja, die hat mi richtig zur Sau g`macht.

Auch beim Arbeitgeber stieß sein Verhalten nicht gerade auf Wohlwollen. Denn der Angeklagte war an besagtem Abend mit dem firmeigenen Kleintransporter unterwegs. Sein Arbeitgeber habe ihm „so richtig den Kopf gwascha“, so der Handwerker. Der Angeklagte drückte dem Arbeitgeber trotzdem vor Gericht seine Dankbarkeit aus: „Jeder andere hätte mich gefeuert.” Diesbezüglich gab Richter Leitner ihm Recht.

Sehr ungeschickt angestellt

Er fragte den Angeklagten, ob er denn wisse, wieso er angehalten worden sei. Der Handwerker nickte. Leitner hielt es ihm trotzdem noch einmal vor:

Weil sie alles falsch gemacht haben: Zuviel Bier, dann mit dem Firmenwagen betrunken zur Freundin, und sich dann auch noch von der entgegenkommenden Polizeistreife erwischen lassen.

Betroffen gab der Angeklagte seine Fehler zu. Richter Leitner verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu 30 Euro, weiteren elf Monaten Führerscheinentzug und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens. Ob er jemals wieder einen Führerschein bekommt, wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) feststellen müssen.

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