Ende Juni diesen Jahres ging es an der Gmunder Agip-Tankstelle mal wieder hektisch zu. Autofahrer, die tanken wollen, Reisende, die sich nur schnell einen Kaffee holen, Autos, die gewaschen werden sollen: Es herrscht erheblicher Verkehr auf dem Vorplatz der kleinen Tankstelle.
Zudem wird es langsam eng. So kommt es, dass ein junger Mitarbeiter der benachbarten Autowerkstatt, der ein Fahrzeug in der Waschanlage stehen hat, beobachtet, wie eine ältere Dame versucht auszuparken. Dabei stößt die Gmunderin mit ihrem Heck gegen die Rückseite eines VW Touran.
Touchiert, geguckt und weg gefahren
Die 76-Jährige steigt aus, begutachtet ihr eigenes und auch das andere Fahrzeug. Steigt danach wieder ein und fährt einfach davon. Der Zeuge geht daraufhin in den Kassenraum der Tankstelle, macht den Besitzer des Touran ausfindig und erzählt ihm von dem Vorfall. Die herbeigerufene Polizei findet daraufhin schnell heraus, wer die Halterin des Fahrzeugs ist und so traf man sich heute vor dem Amtsgericht in Miesbach wieder.
Die 76-jährige Gmundnerin zeigte sich bei der Verhandlung anfangs offen. Erklärte, dass sie zur Tatzeit auf der Tankstelle gewesen sei. Sie habe sich zwischen zwei Terminen einen Kaffee holen wollen. Als sie mit ihrem Getränk zum Auto zurückgekommen war, sei sie so eng eingeparkt worden, dass sie nicht mehr aus ihrer Parklücke herausgekommen sei. Vor ihr wäre dann eine Dame weggefahren, aber der Wagen hinter ihr sei immer noch „hautnah“ gewesen.
Sie habe ganz langsam zurückgesetzt und dabei den Wagen touchiert. Die Angeklagte:
Man konnte nur einen Hauch spüren. Ich bin ausgestiegen und habe nachgesehen. Da war nichts.
Allerdings hatte sie, nach dem sie von der Polizei besucht worden war, selbst an ihrem Auto Kleinstschäden festgestellt. Ab nun wich die Aussage der Angeklagte von dem Strafvorwurf ab.
Sprinter oder Touran – oder wo ist da der Unterschied
Die Angeklagte war sich sicher, dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen „Sprinter“ gehandelt habe, womit sie wohl einen kleinen Lieferwagen meinte. Zudem sei das Fahrzeug weiß gewesen. Unter keinen Umständen könne es sich stattdessen um einen silbernen Touran gehandelt haben. Tatsächlich wird der Touran aber als Mischung aus Familienfahrzeug und SUV vertrieben.
Der Augenzeuge konnte aber das Auto der Angeklagten und das des Geschädigten erkennen, wenn ihm auch die Typenbezeichnung entfallen war. Er gab an, dass er die Dame beobachtet habe und vermutete, dass sie weggefahren sei, weil sie den Schaden nicht bemerkt habe. Das alles schilderte der Mann sehr sachlich. Auch der Geschädigte zeigt sich sachlich, legte ein Gutachten vor, nachdem sich der Schaden auf gut 600 Euro beläuft.
Eine Intrige gegen die Gmunderin?
Wieder und wieder zeigte sich die Angeklagte während der Verhandlung entrüstet und schockiert, äußerte Zweifel an den Aussagen der Zeugen. Offensichtlich vermutet sie eine Intrige. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah jedoch ihre Schuld nach der Vernehmung der Zeugen als erwiesen an. Die Angeklagte äußerte ihre Verwunderung über die wie sie sagte „sogenannte“ Beweisaufnahme, gab sich empört und sprachlos.
Das führte dazu, dass der Richter die Frau ausdrücklich darauf hinwies, dass es für sie billiger wäre, wenn sie jetzt den Einspruch zurücknehmen und die Strafe einfach bezahlen würde. Doch die Gmunderin wollte ein Urteil hören. So kam es auch. Und Leitner nutzte die Urteilsbegründung, um sich zu den Randbemerkungen der Angeklagten zu äußern:
Die Zeugen kennen sich nicht. Daher ist es nicht schlüssig, dass sie sich gegen sie verschworen und dabei ein Fantasie-Fahrzeug erfunden haben sollen.
Er erklärte die Angeklagte für schuldig des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und verurteilte sie aufgrund ihres Einkommens zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 50 Euro.
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