Ignoranz schützt vor Strafe nicht

Führerschein weg wegen Fristversäumnis. Weil ein in Gmund lebender Ungar das deutsche Gesetz nicht verstand, landete er vor Gericht.

Frau Mustermann hat ihre Papiere immer in bester Ordnung. Der angeklagte Gmunder hatte damit Probleme.
Frau Mustermann hat ihre Papiere immer in bester Ordnung. Der angeklagte Gmunder hatte damit Probleme.

Bereits 2013 stand der 30-jährige Mann wegen einer Trunkenheitsfahrt vor dem Amtsgericht. Nun sahen sich Richter Walter Leitner und der in Gmund lebende Ungar wieder. Damals wurde dem Mann der Führerschein entzogen. Genauer gesagt: Die befristete Anerkennung seines ungarischen Führerscheins.

So hatte der Ungar zumindest die Auflage des Gerichtes verstanden. Nach Ablauf der angesetzten Frist meinte er, wieder fahren zu dürfen. Dass er eine neue Fahrerlaubnis hätte beantragen müssen, verstand er dabei nicht. So erklärte es zumindest sein Anwalt. Tatsächlich hatte Richter Leitner auch bei der jetzigen Verhandlung Zweifel an den Deutschkenntnissen des Angeklagten.

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Der sagte während der Verhandlung nur wenig, kommunizierte ausschließlich über seinen Rechtsanwalt. Das Angebot eines Dolmetschers lehnten Verteidiger und Angeklagter ab. In Ungarn seien die Gegebenheiten anders als in Deutschland. Dort erwirbt man eine Fahrerlaubnis, die durch den Führerschein als Dokument für zehn Jahre bestätigt wird. Nach Ablauf des Zeitraumes muss man ein neues Dokument beantragen. In Deutschland gelten Fahrerlaubnis und Führerschein in der Regel unbeschränkt.

Abwarten reicht nicht

Der Ungar hätte nun beim Landratsamt die erneute Anerkennung seines ungarischen Führerscheins beantragen müssen. Das hatte er versäumt.

So kam es, dass er im März 2016 von einer Streife angehalten wurde und seinen ungarischen Führerschein vorzeigen musste. Er war leicht alkoholisiert, aber noch deutlich unter der erlaubten Grenze. Zusätzlich zum Fehlen einer deutschen Fahrerlaubnis war auch der ungarische Führerschein abgelaufen. Doch damit erlischt nicht die Fahrerlaubnis, genauso wenig wie die Staatsbürgerschaft erlischt, wenn der Reisepass abgelaufen ist. Weiterfahren durfte der Mann trotzdem nicht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Umgehend habe sein Mandant die Verlängerung des Dokumentes in Ungarn beantragt. Um die Ausstellung der deutschen Fahrerlaubnis hatte er sich aber nicht gekümmert. Im April wurde der in Gmund lebende Mann erneut angehalten. Das neue ungarische Dokument lag nicht vor, prinzipiell waren die Papiere dieselben wie zuvor. Nun musste er endgültig vor Gericht.

Richter Walter Leitner erkannte in dem Verhalten des Angeklagten eine Fahrlässigkeit:

Wenn ich vor Gericht stehe, mich der Richter zu etwas verurteilt und ich verstehe das nicht, dann muss ich fragen. Da kann ich nicht weiter machen wie zuvor, als wäre nichts gewesen. Wenn mich ein Polizist belehrt, dann muss ich das ernst nehmen und fragen, wenn ich es nicht verstanden habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine vergleichsweise milde Strafe gefordert. Das Gericht kam dem Antrag nach und verurteilte den Aushilfsarbeiter zu 600 Euro Geldstrafe.

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