Eigentlich lief die Zusammenarbeit in der Vergangenheit ganz gut. Der in Rottach wohnhafte Kieferorthopäde hatte mit dem Unternehmer schon einige Objekte in Stand gesetzt und größere wie auch kleinere Sanierungen durchgeführt.
Nachdem bei der letzten Baustelle noch ein Betrag offen war, wurde dem Baubetreuer angeboten, die neue Baustelle auch noch zu übernehmen. Hier war einiges zu tun. Der Chef gab seinem Kunden ein Pauschalangebot ab und erhielt tatsächlich den Zuschlag. Um die 200.000 Euro waren veranschlagt.
25.000 für italienische Badeinrichtung
Als der Bau schon sehr weit fortgeschritten war, forderte der Bauunternehmer einen Vorschuss, um die sanitären Möbel bezahlen zu können. 25.000 Euro würden benötigt, um bei einem Unternehmen die italienische Badeinrichtung zu erwerben. Bei seinem Stammhändler hätte er einen Kredit, dieser besondere Händler verlange allerdings Vorkasse, erklärte er dem Bauherrn.
Dieser zahlte die geforderte Summe. Etwas später kam es zum Eklat zwischen Häuslebauer und Unternehmer. Dabei stellte der Kieferorthopäde fest, dass für den geleisteten Betrag keinesfalls die erwarteten Sanitäreinrichtungen bezahlt wurden.
Der Bauherr erstattete Anzeige, man traf sich vor Gericht wieder. Der Baubetreuer wurde nun des Betrugs angeklagt. Allerdings erklärte er, dass er sich im Recht sehe. Sein Unternehmen habe Leistungen im Wert von 144.000 Euro erbracht, erhalten habe er 143.000. Also stünde ihm sogar noch eine Restzahlung zu.
Höheren Aufwand ausgeglichen
In der Tat habe er das gezahlte Geld nicht für die Bestellung der Sanitärmöbel ausgegeben, sondern erstmal seine eigenen Auslagen gedeckt. Der Angeklagte erläuterten Staatsanwalt und Amtsrichter Walter Leitner, dass er dem Bauherrn ein Pauschalangebot gemacht hatte. Hier sei auch beschrieben worden, welche Fliesen, Fenster und sonstige Einrichtungen benutzt werden würden.
Aber der Bauherr hatte wohl andere Vorstellungen. Der Angeklagte:
Statt der verabredeten Fliesen für 7.000 wollte er welche für 40.000 Euro, die Wanne war mit 1.800 veranschlagt, aber die, die er plötzlich wollte, kostete 5.800 Euro. So ging es immer weiter.
Auch beim Zugang aufs Grundstück mussten zusätzliche Schwierigkeiten überwunden werden. „Erst hieß es, wir können vom Nachbargrundstück einfahren“, erläutert der Unternehmer. „Das ging dann aber einen Tag vorher doch nicht und wir mussten eine zusätzliche Auffahrt betonieren.“ Wegen der vielen Zusatzkosten kämpfe er jetzt um seine Existenz.
Zahlung ohne Leistung
Der Bauherr fühlte sich jedoch weiterhin betrogen. Denn es sei eindeutig dem Email-Verkehr zwischen ihm und dem Angeklagten zu entnehmen, dass die Zahlung für die Sanitäreinrichtung gedacht war. Und die sind eben nie bestellt worden. Er habe den Rat einer Bekannten aus der Immobilienbereich gesucht, die eine Aufstellung gemacht habe, was denn tatsächlich geleistet worden sei. Sie hätte ihm auch gesagt, dass der Unternehmer mit der angebotenen Pauschale nie zu Recht gekommen wäre.
Das Angebot hätte er mir so nie machen dürfen.
Der Angeklagte hatte die gleiche Aufstellung, eigene Angaben aber dazu gesetzt. Zudem hatte wiederum der Bauherr seinerseits einen offiziellen Sachverständiger eingeschaltet, um den tatsächlichen Wert der geleisteten Arbeit einzuschätzen. Zum nächsten Termin wird dieses Dokument vom Gericht und der Verteidigung gehört. Außerdem wurde die Bekannte des Klägers als Zeugin vorgeladen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 17. November angesetzt.
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