Nie wieder Autofahren

Elf Mal vor Gericht, drei mal wegen ähnlicher Delikte: Ein Waakirchner versuchte immer wieder seinen Führerschein wiederzubekommen. Erfolglos. Jetzt ist er auch noch auf dubiose Geschäftemacher reingefallen.

Ein Waakirchner fährt ohne Führerschein - und landet erneut vor Gericht.
Ein Waakirchner fährt ohne Führerschein – und landet erneut vor Gericht.

„Vorsicht Falle – Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ hieß vor langer Zeit eine Sendung im Deutschen Fernsehen, in der vor Betrügermaschen gewarnt wurde. Dem Waakirchner hätte sie vielleicht geholfen. Im März wurde er beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Er hatte zwar ein Dokument vorgelegt, aber das war ein britischer Führerschein und zudem noch eine Fälschung.

Sein Führerschein wurde bereits 2011 unanfechtbar eingezogen. Die medizinisch-psychologische Untersuchung hatte der Angeklagte damals nicht bestanden. Vor dem Amtsgericht in Miesbach ließ er heute seinen Anwalt erklären, was danach geschah und wie er zu dem britischen Dokument kam. Er habe unbedingt wieder einen Führerschein haben wollen und im Internet recherchiert, was da zu tun sei.

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Leichtgläubig auf Betrüger reingefallen

Vor dem Miebsacher Amtsgericht erklärte der Waakirchner heute, wie er einen „Herrn Link“ gefunden habe, der seine Beratungsleistung zur Erlangung eines tschechischen Führerscheins anbot. Der Schein sei dann auch in Deutschland gültig. Der Angeklagte unterschrieb Verträge, die sich „Auto Logic“ und „Euro Drive“ nannten. Die sollten ihm bei der Ausbildung und dem Bestehen der MPU helfen. Die Firmen kamen dem Beschuldigten seriös vor, aber tatsächlich handelte es sich um Betrüger.

Sechs Monate müsse man sich in der Tschechischen Republik aufhalten. Dann dürfe man dort an der MPU- und Führerschein-Prüfung teilnehmen. Der Mann meldete sich dazu in Karlsbad an und machte tatsächlich seine Prüfungen. Den neuen Führerschein erhielt er trotzdem nicht. Immer wieder habe er nachgefragt. Der Verteidiger erklärt:

Da ist er von Herrn Link gelinkt worden.

3.500 Euro habe ihn dieser Betrug gekostet. Allerdings hatte der Angeklagte aus dem Schaden nicht gelernt. Denn kurze Zeit später rief ihn eine Person an, die ihm nun eine britische Fahrerlaubnis ausstellen wollte. Über seine Mutter habe der Mann ihn erreicht. Für erneut 1.000 Euro würde das Dokument ausgestellt.

Und tatsächlich erhielt der Waakirchner endlich ein Dokument. Als er dann im März von der Polizei angehalten wurde, zogen die Beamten den “Führerschein” ein. Zunächst hieß es noch, er könne die Papiere später wieder abholen. Dann kam den Polizisten aber einiges ungewöhnlich vor.

Total-Fälschung

Ein Sachverständiger gab vor Amtsrichter Walter Leitner ein vernichtendes Urteil ab: Total-Fälschung. Diese war zudem ziemlich stümperhaft ausgeführt. Britische Führerscheine wurden nur bis 2007 so ausgestellt, die Fälschung war aber auf 2014 datiert. Außerdem sei die Druckweise falsch und etliche sicherheitsrelevante Merkmale fehlten komplett. Schon wieder war der Angeklagte einem Betrüger aufgesessen. Richter Leitner hatte einen Verdacht:

Die handeln mit den Kontaktdaten von Leichtgläubigen.

Die Staatsanwältin glaubte zwar auch, dass ein Leichtgläubiger vor ihr auf der Anklagebank saß. Allerdings meinte sie auch, dass selbst ihm hätte klar sein müssen, dass es nicht im Sinne der deutschen Behörden gewesen sein kann, dass er über dubiose tschechische oder britische Quellen wieder zu einer Fahrerlaubnis gelangt.

Weiterhin in Suchtberatung

Der Angeklagte hat zudem eine einschlägige Drogenkarriere. Seit seiner Jugend konsumierte er Marihuana, Alkohol und andere Drogen. Zwei Therapien habe er schon hinter sich, erklärte der Mann vor Gericht. Auch zurzeit sei er dreimal die Woche bei der Suchtberatung der Caritas.

Der Waakirchner wurde bereits elf Mal verurteilt, drei Mal wegen Verkehrsdelikten. Darunter waren auch Freiheitsstrafen. Diesmal forderte die Staatsanwaltschaft daher ebenfalls sechs Monate Freiheitsentzug mit vier Jahren Bewährung sowie der Leistung von sozialen Arbeitsstunden, was die Verteidigung naturgemäß als zu hart empfand. Der Mann sei durch die Besuche bei seinen Kindern sozial etabliert, gehe einer regelmäßigen Beschäftigung nach und suche freiwillig die Gespräche bei der Caritas.

Richter Leitner erkannte das ebenfalls an und bewertete auch das Geständnis des Angeklagten als positiv. Der Waakirchner wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe, mit drei Jahren auf Bewährung und zu einer Zahlung von 1.200 Euro an die Suchtberatung der Caritas Miesbach verurteilt.

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