Betrunken gegen Kotflügel – und weg

Gleich drei Verkehrsdelikte beging eine Kreutherin auf dem Tegernseer Lidl-Parkplatz. Nach einem Rempler fuhr die 55-Jährige einfach fort – und zwar mit 1,99 Promille im Blut. Gestern stand sie deswegen vor Gericht.

Auf dem Lidl-Parkplatz mit 1,99 Promille parkendes Auto gerammt und einfach abgehauen.
Auf dem Lidl-Parkplatz mit 1,99 Promille parkendes Auto gerammt und einfach abgehauen.

Damals, Anfang Mai 2016, wohnte die ehemalige Pflegekraft noch in Rottach-Egern und wollte gegen Mittag schnell noch etwas einkaufen. Beim Ausparken auf dem Lidl-Parklatz in Tegernsee-Süd rammte die Frau das neben ihr geparkte Auto und verursachte einen nicht unerheblichen Schaden von mehr als 2.500 Euro.

Doch die 55-Jährige stieg nicht aus, sie hielt nicht an, sie hinterließ keine Nachricht, sie rief auch nicht die Polizei. Die fand die Fahrerin aber trotzdem und so stand sie nun vor Richter Walter Leitner. Immerhin gestand sie die Tat bis auf die kleine Spitzfindigkeit, ob sie bewusst oder fahrlässig nach dem Unfall betrunken weiter gefahren sei.

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Fahrlässig oder vorsätzlich?

Ein juristischer Kniff, der für das Strafmaß letztendlich unerheblich war, deswegen aber nicht minder von den Juristen diskutiert wurde. Die Kreutherin erklärte sie habe damals ihren todgeweihten Lebensgefährten schon über Jahre gepflegt. Dieser sei nach einem Schlaganfall und der Diagnose Darmkrebs immer wieder ins Krankenhaus gekommen.

Ihre gemeinsame Wohnung habe wie eine Intensivstation ausgesehen. Über Jahre hinweg habe sie ihn jeden Tag 24 Stunden betreuen müssen. Ein Heim habe sie ihm nicht antun können. Im Mai habe er nur noch zwei Monate zu leben gehabt. Da sei ihr die Sache endgültig über den Kopf gewachsen und sie habe ihr Heil im Alkohol gesucht.

An diesem Tag habe sie bereits morgens, wie auch schon am Abend zuvor, Wein getrunken. Den Unfall bemerkte sie zwar, registrierte den Rempler aber nicht wirklich und sei daher – fahrlässig – weitergefahren. Mittlerweile sei sie bei der Caritas Suchtberatung und erhalte einmal pro Woche daheim Besuch und Betreuung. Zudem habe sie nun auch einen stationären Platz zur Behandlung ihrer Alkoholkrankheit.

Überlastung wirkt strafmildernd

Die Schadensregulierung war bereits durch die Versicherung erledigt. Die Angeklagte zahlt nun Ihrer Schuld 50 Euro-weise ab. Denn durch die lange Zeit, in der sie ihren Lebensgefährten gepflegt hatte und ihre aus der Überlastung resultierenden Alkoholabhängigkeit, ist die 55-Jährige mittlerweile erwerbslos und abhängig von Arbeitslosengeld II.

In den Plädoyers nahmen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erneut die Frage auf, ob man nach dem man einen Unfall betrunken verursacht habe und dann weiterfahre, fahrlässig oder eben mit Vorsatz handele. Die Staatsanwaltschaft forderte, dass der bereits im Mai eingezogene Führerschein weitere zehn Monate weg müsse und wollte von der Frau zusätzlich 120 Tagessätze je 10 Euro. Die Verteidigung meinte 80 Tagessätze und weitere acht führerscheinlose Monate seien dagegen ausreichend.

Richter Leitner befand die Kreutherin der vorsätzlichen Unfallflucht und des Fahrens unter Alkoholeinfluss für schuldig. Beim Strafmaß berücksichtigte er das Geständnis, die geleistete Wiedergutmachung, ihre Entschuldigung und die Überlastung durch die schwierigen persönlichen Lebensumstände. Vor allem aber auch das die Verurteilte sich nun aus eigenem Antrieb durch die Caritas betreuen lasse und einen Therapieplatz gefunden habe.

Die Kreutherin muß nun weitere 10 Monate warten bis sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann und zahlt 1.110 Euro Strafe.

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