Mit welcher Waage wiegt man 0,1 Gramm? Mit einer Apotheker-Waage. Und da, wo die steht, bekommt man auch legal Betäubungsmittel. Der junge Mann, der sich in der Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann befindet, wurde in Kreuth mit dieser marginalen Menge von der Polizei erwischt und musste nun vor das Miesbacher Amtsgericht.
Der Jugendliche hatte schon eine Berufsausbildung in München begonnen, aber wieder abgebrochen. Die Schule schloss er mit Ach-und-Krach ab. Nun hatte er endlich die Ausbildung gefunden, die er sich schon immer ersehnt hatte: Eine Kombination aus Sport und kaufmännischer Tätigkeit.
Schlechte Kombi: Drogen und Sport
„Wie geht das zusammen?“, wollte Richter Klaus-Jürgen Schmid wissen. „Sport und Marihuana? Marihuana macht träge und depressiv. Sie sind doch Sportler?“ Der Angeklagte antwortete nicht, räumte die Tat aber ein. Zeugen mussten deshalb nicht weiter gehört werden.
Auch auf die Frage des Staatsanwaltes, wie es denn heute mit dem Drogenkonsum stünde, schwieg der Angeklagte, was ihm zum Nachteil ausgelegt wurde. Trotzdem war die Straftat eher nichtig. Wie Richter Klaus-Jürgen Schmid sagte:
Eigentlich eine Bagatelle, die eingestellt worden wäre.
Was dem Angeklagten aber zum Verhängnis wurde, war letztendlich nicht sein Marihuana-Besitz, sondern seine Vorgeschichte. Drei Mal stand er bereits vor Gericht: Diebstahl, gemeinschaftlicher Diebstahl, Drogenbesitz. Als ungeschickt erwies sich sein Schweigen. Hätte der Angeklagte Reue gezeigt und beschrieben, wie er von den Drogen loslassen will, und hätte er sich von seinem Bekanntenkreis losgesagt, dann wäre das Strafmaß wohl geringer ausgefallen.
Wochenendurlaub hinter schwedische Gardinen
In anderen, schwerwiegenderen Fällen – auch im Bereich des Handels mit Marihuana- sind die Angeklagten mit hohen Geldstrafen, aber immerhin nur mit Geldstrafen davon gekommen. In diesem Fall konnte das Gericht allerdings nach den vorangegangenen Fällen, die mit finanziellen Zahlungen abgingen, keine Einsicht und Besserung feststellen.
So wurde der Mann gestern zu einem „Freizeitarrest“ verurteilt. Das heißt, er muss sich die Welt des Justizvollzugs für ein Wochenende ansehen: 48 Stunden Bau und schwedische Gardinen, Essen aus dem Blechnapf. Dazu kommen vier Drogen-Screenings, die nachweisen müssen, dass er keine Drogen mehr nimmt.
Sollte einer der Tests positiv sein, heißt es wieder: vier Wochen Knast. Aber damit kennt sich der Angeklagte dann schon aus.
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