Handwerker fuhr Tegernseerin um

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen übersah ein 49-jähriger Handwerker ein Rentnerin aus Tegernsee – und sie ihn. Die Folgen für beide Seiten: unangenehm und nachhaltig. Heute musste der Gmunder vor Gericht.

Vom Heck eines solchen Kleintransporters wurde die Rentnerin leicht gestreift. Ihre Verletzungen waren enorm. (Archivbild)
Vom Heck eines solchen Kleintransporters wurde die Rentnerin leicht gestreift. Ihre Verletzungen waren jedoch enorm.(Archivbild)

Die Stelle am Steinmetzplatz in Tegernsee ist sehr unübersichtlich. Im April hatte der Handwerker in einem dortigen Haus zu tun. Als er fertig war, stieg er in seinen Kleintransporter und fuhr los. Er bemerkte einen leichten Schlag am Auto, dachte aber, es handele sich dabei um einen Eimer, der im Lieferwagen umgefallen sei.

Beim Blick in den Rückspiegel dann die Katastrophe: Eine Frau lag auf der Straße. Sofort eilten Passanten herbei, halfen der älteren Dame auf, setzten sie auf eine Bank. Schnell wurde klar, dass die Verletzungen ernst waren. Die Tegernseerin konnte nicht laufen, die Hand war in einem unnatürlichen Winkel gebogen. Am Kopf hatte sie eine heftige Prellung. Ein Krankenwagen brachte die Frau in die Klinik nach Agatharied.

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Im “Toten Winkel” gestanden

Fahrlässige Körperverletzung, so sah es die Staatsanwaltschaft. Der Fahrer des Kleintransporters sah es anders. Vor dem Miesbacher Amtsgericht erklärt er heute:

Die Stelle ist einfach zu unübersichtlich. Ich habe in die Spiegel geguckt, mich umgedreht, aber nichts gesehen. Irgendwie ist mir die Dame dann vors Auto gelaufen.

Vor dem Losfahren habe er sich immer wieder umgesehen und in die Spiegel gesehen, weil er ja wisse, wie gefährlich die Ecke sei. Trotzdem sei es leider passiert, was ihm auch sehr leid täte. Richter Walter Leitner fragte den Angeklagten, wie er sich denn nach dem Unfall verhalten hätte.

„Ich habe mich entschuldigt und wollte der Dame Blumen ins Krankenhaus bringen,“ erklärte dieser. „Aber da ich sie nicht angetroffen habe, wollte ich mich telefonisch entschuldigen.“ Doch die Schwester des Opfers erklärte ihm am Telefon, dass die Rentnerin keinen Kontakt wünsche.

Hand und Hüfte gebrochen, schwere Prellung am Kopf

Auch die Geschädigte war heute als Zeugin geladen. Sie beschrieb, wie sie nur schnell habe Brot holen wollen als sie plötzlich dieser heftiger Schlag traf. „Ich habe noch geguckt, ob die Rückfahrlichter überhaupt an waren“ erzählt sie. „Ansonsten habe ich nur auf den Bus geachtet, der gerade hielt.“ Dann habe sie nur noch den harten Schlag bemerkt und sei dann erst wieder auf der Bank zu sich gekommen.

„Ich bin dann sofort ins Krankenhaus und operiert worden. Am schlimmsten habe die Prellung am Kopf ausgesehen, berichtet die Rentnerin. Das Handgelenk und die Hüfte seien gebrochen gewesen. “Das hat man gleich zusammen operiert“, sagt sie. Zehn Tage sei sie stationär behandelt worden, bis heute habe sie Schmerzen. Auf die Frage von Richter Leitner, ob sie denn gar nicht gemerkt habe, dass der Lieferwagen losfuhr, verneint sie. Sie habe ihre ganze Aufmerksamkeit dem Bus gewidmet, erklärt die alte Dame. Deshalb habe sie auch den Lieferwagens nicht gehört.

Wo genau der Unfall passiert ist, konnten heute weder der Handwerker noch die Rentnerin sagen. Der Handwerker meinte, er sei nicht auf den Fußgängerweg gefahren, die Rentnerin dagegen behauptete, sie habe die Straße nicht betreten. Erst die Aussage einer Polizistin, die Fotos vom Unfall gemacht hatte, bestätigte, dass der Angeklagte die Straße nicht verlassen hatte. Als Unfallort wurde die Parkbucht protokolliert.

Der Verteidiger plädierte für die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe. Auch ein Fahrverbot zog er nicht in Erwägung. Die Staatsanwältin war damit nicht einverstanden:

Für eine Einstellung des Verfahrens sind die Verletzungen zu ernst.

Sie war dafür, die Strafe – im Vergleich zum eigentlichen Strafbefehl – sogar nach oben zu schrauben. Schließlich habe das Opfer sogar heute noch Schmerzen, begründete sie ihre Forderung. Auch Richter Leitner sah eine Einstellung als nicht möglich an und erklärte: “Wenn am Irschenberg jemand zweimal hintereinander mit 26 km/h zu viel geblitzt wird, ist er seinen Führerschein für einen Monat los. Sie haben zwar keinen großen Fehler gemacht, aber dafür waren die Verletzungen umso gravierender.”

Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt zog der Angeklagte seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl zurück. So konnte er wenigstens vermeiden, doch noch härter belangt zu werden.

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