In der Wohnung eines 19-jährigen Auszubildenden aus Waakirchen fand die Polizei im August letzten Jahres 12,5 Gramm Marihuana. Als Angeklagter stand er heute vor Richter Klaus-Jürgen Schmid. Seine Freunde beobachteten die Verhandlung im Sitzungssaal 2.
Zeugen gab es keine, denn der Angeklagte war gleich zu Beginn der Verhandlung geständig und gab den Drogenfund zu. Aus der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin und der Erklärung des Verteidigers ergab sich schnell ein klares Bild.
Kooperativer Konsument
Demnach war der Angeklagte Zeuge bei einer Auseinandersetzung vor einem anderweitigen Grundstück. Nach Eintreffen der Polizei fuhr der heute Beschuldigte nach Hause, um seine Ausweispapiere zu holen. Wieder am Ort des Geschehens angekommen, kam er den Beamten verdächtig vor. Die Polizisten vermuteten einen Zusammenhang mit Rauschmitteln. Daraufhin gab der Waakrichner zu, in seinem Zimmer Marihuana aufzubewahren. Dort fanden die Beamten kurz darauf die besagten 12,5 Gramm. Richter Schmid meinte:
Ein bisschen viel für den Eigenkonsum.
Der Verteidiger beschwichtigte: „Mein Mandant hat damals experimentiert.“ Und fährt fort: „Erst sechs Monate zuvor hat er damit angefangen und jetzt auch wieder damit aufgehört.“ Zudem habe der Beschuldigte nur unregelmäßig, vielleicht einmal im Monat, konsumiert.
Freunde und Bekannte im Zuschauerraum
Der Kontakt mit der Polizei habe den Angeklagten so wachgerüttelt, dass er umgehend mit dem Marihuana-Konsum aufgehört habe. Auffällig bei der Verhandlung war die Unterstützung, die der Beschuldigte durch seine Freunde erhielt. Einer der Zuschauer saß im letzten Monat ebenfalls auf der Anklagebank und wurde „nur“ wegen Drogenbesitzes verurteilt.
In seinem Fall hatte man in seinem Besitz Tütchen gefunden, deren Verpackung auf einen Weiterverkauf schließen ließen. Auch die Bestellmenge war recht groß. Trotzdem waren die Indizien dem Gericht damals zu dünn, weil es zusätzliche Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Waage vermisste.
Heute ging die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage von reinem Konsum aus. Auf Anraten der Jugendgerichtshilfe fordert sie als Strafe drei Drogen-Screenings als Nachweis, dass der Konsum eingestellt wurde. Drei Beratungsgespräche bei der Suchtberatung und die Leistung von 40 Sozialstunden verlangte sie zusätzlich.
Erneute Chance
Nachdem die Tat ja gestanden war, blieb der Verteidigung nur die Verhandlung des Strafmaßes. So bat der Anwalt darum, von Sozialstunden abzusehen, da sich sein Mandant in der Prüfungsphase befände. Er plädierte für eine Geldstrafe, die allerdings nicht zu hoch ausfallen sollte. Der Azubi habe von seiner niedrigen Vergütung die Anwaltskosten und die anstehenden Screenings ohnehin schon selbst zu tragen, erklärte er.
Richter Schmid sprach den Angeklagten lediglich wegen seines Drogenkonsums schuldig. „Auch wenn bei Ihnen eine Feinwaage gefunden wurde“, erklärte er. Als Strafe muss der der Verurteilte an drei Beratungsgesprächen teilnehmen, vier Screenings machen sowie 400 Euro an die Drogenberatung der Caritas zahlen.
Zudem macht Richter Schmid deutlich, dass er damit noch sehr günstig weggekommen sei. „Sie haben in einem anderen Fall falsch ausgesagt. Da hätten Sie schon einen Arrest bekommen müssen. Noch einmal kommen Sie damit nicht durch.“
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