“Beef” im Bermuda-Dreieck

Eine Mutter will ihren Sprössling und dessen Freund aus einem Rottacher Club abholen. Dabei gerät sie in eine Schlägerei. Am Ende stehen 5.000 Euro Sachschaden und ein dickes Veilchen zu Buche.

Ein böses Veilchen hatte der Gschädigte nach dem Angriff / Symbolbild – Quelle: Pavel Ševela / Wikimedia Commons

Schon vor über einem Jahr, im Dezember 2015, kam es auf der Strecke zwischen drei Rottacher Clubs – auch Bermuda-Dreieck genannt – zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen mehreren Jugendlichen. Zwei junge Männer waren auf dem Heimweg und warteten darauf, von einer der Mütter abgeholt zu werden.

Mitten in der Nacht, kurz vor halb Drei war in der Vorweihnachtszeit kein Taxi erreichbar. So rief ein Kreuther an. Seine Mutter erklärte sich sofort bereit, die beiden abzuholen. Während die Jugendlichen jedoch auf das Abholen warteten, trafen sie auf eine Gruppe anderer junge Männer. Diese kamen gerade aus einem anderen Club und waren auf dem Weg in den nächsten. Auf der Straße kam es zu einem Disput, bei dem auch gerangelt wurde. Dann tauchte die Mutter auf.

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Beleidigungen und Gerangel

„Ich habe meinem Sohn und seinem Freund gesagt, sie sollen sofort einsteigen“, sagte sie bei der gestrigen Verhandlung vor Gericht aus. „Aber ich konnte nicht wegfahren, weil die anderen das Auto umringt hatten.“ In der Nacht ging offensichtlich vor allem der Anstand im Bermuda-Dreieck verloren.

Die jungen Männer beschimpften die Mutter als „Schlampe“ und „Alte“, traten und schlugen gegen das Fahrzeug, so dass die Windschutzscheibe einen Sprung bekam. Die Fahrzeugtür wurde aufgerissen, der Sohn stürmte noch einmal aus dem Wagen und wies die Angreifer zu Recht:

Niemand beleidigt meine Mutter.

Doch die Kreutherin sorgte dafür, dass er schnell wieder einstieg. Die Gruppe setzte jedoch die Beschimpfungen fort. Der Sohn öffnete das Seitenfenster, um noch einmal den Versuch zu unternehmen, das Verhalten zu unterbinden. In dem Moment traf ihn ein Schlag ins Gesicht. Zwei weitere folgten. „Drei Tage hatte ich ein blaues Auge“, erklärte der Geschädigte vor Gericht.

Richter Schmid wollte von ihm wissen, ob er denn gesehen habe, wer geschlagen habe. Das wusste der Jugendliche nicht, nur dass der Schläger mit etwas dunklem bekleidet war. Die Mutter kann auch nur bezeugen, dass der Angeklagte da gestanden hatte, woher der Schlag kam. Genau gesehen, wer zuschlug, hatte sie nicht. Außerdem habe sie gehört, wie die anderen Beteiligten gerufen hätten: „XXX, hör auf.“ Der Angeklagte war der einzige mit dem Vornamen, der zum Tatzeitpunkt anwesend war.

Mit absoluter Gewissheit, konnten weder Mutter und Sohn noch der Freund den Angeklagten als Schläger identifizieren. Auch ein weiterer Passant, ein damaliger Nachbar des Tegernseers, konnte dessen Teilnahme nicht bezeugen. Allerdings gab er an, es sei bekannt, der Beschuldigte würde unter Alkoholeinfluss aggressiv werden. Immer wieder käme es zu Sachbeschädigungen und Gerangel mit den Türstehern der Rottacher Clubs.

Sachschaden geht in die Tausende

Die Mutter erklärte vor Gericht auch, dass sie den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug habe prüfen lassen. Ein unabhängiger Gutachter habe den Reparaturwert auf 5.000 Euro beziffert. Die Windschutzscheibe sei durch Schläge mit einem Ring gesprungen.

Die Staatsanwältin misstraute der Aussage des Angeklagten erheblich. Zu sehr würden sich die Aussagen gegenüber der Polizei und vor Gericht unterscheiden. Mal sei er zu betrunken gewesen, um sich zu erinnern, dann wieder nannte er die Anwesenden genau. Die Staatsanwältin:

Damit haben Sie Ihre Glaubwürdigkeit untergraben.

Der Verteidiger erklärte dagegen, dass sein Mandant freigesprochen werden müsse. „Niemand kann ihn eindeutig identifizieren. Er wurde nicht erkannt, seine Jacke wurde nicht genau gesehen. Auch dass jemand gerufen hat ‚XXX, hör auf‘ hat nichts zu sagen. Niemand hat gesagt, womit er denn aufhören solle.“

Richter Schmid schenkte jedoch den Aussagen der Geschädigten mehr glauben, als der des Angeklagten. Die Mutter habe den Angeklagten eindeutig identifiziert, als der der dort stand, woher der Schlag kam. Der Angeklagte habe ihn nicht überzeugt. So wurde der junge Mann zu zwei Suchtberatungen, 48 Sozialstunden und der Zahlung von 400 Euro an das Opfer verurteilt.

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