Jetzt stand der Mann vor dem Amtsgericht in Miesbach. Richterin Barbara Lauterfeld führte die Verhandlung. Normalerweise hätte Richter Walter Leitner den Vorsitz gehabt. Der wurde in diesem speziellen Fall, wie es hieß, für befangen befunden. Worin der Grund der Befangenheit bestand wurde jedoch nicht erklärt.
2013 sollte es so weit sein. Der gelernte Hotelfachmann wollte sich einen Traum erfüllen. Der Weyarner konnte bereits große Erfahrungen in der internationalen Hotellerie vorweisen. So hatte er in den USA und auch in Indien bei renommierten Ketten in führenden Positionen gearbeitet.
Traum platzt
Trotzdem wollte er sich am Schliersee nun etwas eigenes aufbauen. So pachtete er damals ein bekanntes Objekt, von dem er sich sicher war, dass es Profit bringen müsste. Im ersten Jahr lief alles gut. Der Angeklagte erklärt: “Aber dann kam ein schlechter, verregneter Sommer und noch ein schneeloser Winter. Das konnte ich nicht wieder reinholen.”
Trotz frischer Ideen wie Public Viewing zur Fußball WM und der finanziellen Unterstützung durch Freunde und Eltern, kam der Gastronom mit seinen Zahlungen irgendwann nicht mehr hinterher. Die Lieferanten wollten bezahlt werden, das Finanzamt wollte Steuern sehen. „Wichtig war mir aber vor allem die Gehälter zu bezahlen“, erklärte der Angeklagte heute.
Auch Sozialabgaben sind Teil des Gehaltes
Zwar hatte er die Netto-Beträge meistens regelmäßig bezahlt. Mit den Zahlungen an die Krankenkassen für seine fünf Angestellten hatte er es jedoch über Monate nicht so genau genommen. Fast 11.000 Euro schuldete er den Sozialinstitutionen, als er dann 2015 in die Insolvenz ging. „Das habe ich nicht so ernst genommen“, sagte der Gastronom weiter aus. „Das Finanzamt stand irgendwann im Laden und wollte kassieren. Die Krankenkassen haben das nicht gemacht.“
Der Beschuldigte wollte sich zwar nicht selbst bereichern, sondern hat das Geld zur Verwendung von schulden benutzt. Aber das Nichtbezahlen von Sozialabgaben ist eine strafbare Handlung. Der Staatsanwalt:
So soll unser Sozialsystem geschützt werden. Daher kann ich auch trotz ihres guten Willens das Verfahren auch nicht einstellen. Sonst gäbe es immer wieder Ausnahmen.
Der Angeklagte zahle regelmäßig seine Schulden zurück. Trotzdem seien das wohl nur Rückzahlungen im unteren zweistelligen Prozentbereich. Auf dem Großteil der 230.000 Euro werden die Gläubiger wohl sitzenbleiben. 75.000 davon allein wären an das Finanzamt fällig.
„Ich könnte mehr zahlen“, meinte der Angeklagte. „Ich habe sehr gute Angebote aus dem Ausland. Dort könnte ich ein Vielfaches meines derzeitigen Einkommens verdienen.“ Aber der Insolvenzverwalter befürchte Fluchtgefahr und lässt den Angeklagten nicht auswandern.
Nach einiger Verhandlung einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Geldstrafe. Richterin Lauterfeld verurteilte den Weyarner so zur Zahlung von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens.
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