Im Schnellverfahren wollte Richter Walter Leitner den Fall vor dem Amtsgericht Miesbach klären. Erst schien es schwieriger, denn der aus Kroatien stammende Angeklagte konnte nur gebrochen Deutsch sprechen. Letztendlich verständigte man sich aber doch. Der Beschuldigte war zudem voll geständig und erklärte, wie es zu der “missglückten” Aktion gekommen war.
Gegen 1.50 Uhr des 1. Januar hatte er sich mit einem Freund von seiner Wohnung aufgemacht, um bei einer nahe gelegenen Tankstelle Bier zu kaufen. Allerdings wurden die beiden prompt von einer Polizeistreife gestoppt. 1,89 Promille ergab der Alkoholtest. Seinen Führerschein war der 47-jährige Rottacher sofort los.
Wie teuer wird die kurze Fahrt?
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es dann auch nur um die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Führerscheinentzuges. „Wie weit sind sie denn gefahren?“ wollte der Staatsanwalt wissen. „Einen Kilometer. Nein, nur 600 Meter“ gab der Beschuldigte an. Auf die Frage, warum er die kurze Strecke nicht gelaufen sei, wusste der 47-Jährige auch keine Antwort. Richter Leitner:
Und überhaupt: In Rottach hat doch nachts um zwei keine Tankstelle mehr auf.
Jetzt wisse er das auch, erklärte der Mann sichtlich bekümmert. Getrunken habe er vier Bier und ebenso viele Gläser Eierlikör. Für einen Freund, der aus der Spätschicht dazu gekommen sei, habe man noch etwas zu trinken besorgen wollen.
Die erfolglose Besorgungsfahrt kommt den gebürtigen Zagreber teuer. 1.500 Euro muss er berappen. Zusätzlich ist der Führerschein für weitere zehn Monate weg. Danach muss er wohl erstmal zur medizinisch-psychologischen Untersuchung.
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