Es kreucht und fleucht im Landkreis Miesbach. Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse ist es wahrscheinlich, dass Erdkröte und Grasfrösche ihre Wanderungen zu heimatlichen Gewässern antreten, um dort zu laichen. „Sobald an den Winterquartieren der Schnee geschmolzen ist und der Weg zu den Laichgewässern frei ist, setzt die Amphibienwanderung ein“, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts Miesbach.
Problematisch wird die Reise vor allem dann, wenn die ohnehin in ihrem Fortbestand gefährdeten Tiere Straßen und Wege überqueren müssen. Der Verkehr wäre für die Amphibien lebensgefährlich, doch die Behörden haben praktikable Lösungen entwickelt. Neben fest installierten Tunnellösungen werden seit einigen Tagen flexible Leiteinrichtungen entlang der bekannten Amphibienwanderwege eingerichtet.
Warnhinweise beachten, um Helfer nicht zu gefährden
Betroffen sind davon Fehn am Bach (Kreisstraße MB 21), Vordereben (Kreisstraße MB 8), der Teufelsgraben (Staatstraße 2073 Holzkirchen – Dietramszell) sowie der Ortsausgang Sufferloh (Kreisstraße MB 19) Richtung Warngau, im Streckenabschnitt zwischen dem Schweren Gatter und dem Zipflwirt/Bayrischzell (Staatsstraße B307). So sollen Mensch und Tier gleichermaßen geschützt werden.
Zwar sind Auf- und Abbau schnell erledigt. Doch die Leiteinrichtungen bedürfen einer sorgfältigen Betreuung, denn die Amphibien müssen täglich über die Straßen getragen werden, nachdem sie in Plastikeimern gesammelt wurden. Erst dann können sie ihren Weg zu den Laichplätzen fortsetzen. An manchen Stellen würden so bis zu 10.000 Tiere gerettet, schreibt das Landratsamt. Diese ziehen in großen Gruppen los, an manchen Tagen kommen so rund 2.000 Tiere an einem Standort zusammen.
Ehrenamtliche Helfer vom Bund Naturschutz sowie andere Freiwillige leisten dabei eine aufwendige und nicht ganz ungefährliche Arbeit, schließlich müssen sie sich stets in der Nähe der Straßen aufhalten. Daher bittet das Landratsamt die Verkehrsteilnehmer, „die Beschilderungen und Warnhinweise zu beachten, um die Helfer und Betreuer nicht in ernsthafte Gefahr zu bringen.“
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